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Berliner Morgenpost gewinnt Rechtsstreit gegen Günther Jauch

Archivmeldung vom 10.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Oberlandesgericht Hamburg hat gestern die Berufung von Günther Jauch zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen.

Der TV-Moderator hatte zwei Klagen über jeweils 130 000 Euro gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH geltend gemacht. Dabei ging es um fiktive Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der Berliner Morgenpost und der Berliner Lokalausgabe der WELT, das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt Günther Jauch.

Noch deutlicher als die Vorinstanz hat das Berufungsgericht festgestellt, dass es für eine Entschädigung bereits an der Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die Veröffentlichung des Fotos somit keine Persönlichkeitsverletzung darstelle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

"Das Gericht hat mit dem Urteil bestätigt, welch hohe Bedeutung die Pressefreiheit in Deutschland hat", so Carsten Erdmann, Chefredakteur Berliner Morgenpost.

Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung sind die Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in Zukunft, bei ähnlich gelagerten Sachverhalten, bei Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren zusprechen werde.

Quelle: Berliner Morgenpost

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