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dpa investiert lieber in Qualität als in Rechtsstreit mit dapd

Archivmeldung vom 21.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Die Deutsche Presse-Agentur hat heute eine Unterlassungserklärung abgegeben, wonach sie künftig in Pressemitteilungen auf den Begriff "Qualitätsführer" verzichten wird. Geschäftsführung und Chefredaktion der dpa haben sich zu diesem Schritt entschlossen, um einen erneuten, aufwändigen und langwierigen Rechtsstreit mit dapd zu vermeiden. "Wir investieren lieber in die Qualität unseres Angebotes als in langwierige juristische Auseinandersetzungen mit dapd." erklärte dpa-Geschäftsführer Michael Segbers am 21. April in Hamburg.

Hintergrund: Die dpa hatte sich in der Vergangenheit u.a. in Pressemitteilungen als "Markt- und Qualitätsführer" bezeichnet. Während ersteres von der dapd akzeptiert wird, stört sie sich an dem Begriff des "Qualitätsführers". Daher strengte dapd vor dem Landgericht Köln ein Hauptsacheverfahren an, in dem kürzlich der erste mündliche Termin stattgefunden hat.

Zwar ist dpa weiterhin der Überzeugung, aus Sicht der Redaktionen bei Berichterstattung und Angebot gegenüber der dapd regelmäßig besser abzuschneiden. Dies hat dpa im Prozess auch dargelegt und mit zahlreichen Beispielen unter Beweis gestellt. Die zuständige Kammer des Landgerichts hat aber folgende Punkte betont: 1. Sämtliche relevanten Nachrichtenagenturen wären in eine solche vergleichende Studie, die stets auf der Basis der aktuellen Marktverhältnisse (also ggf. nach jeder Veränderung des Marktes erneut) zu erstellen wäre, mit einzubeziehen. 2. In Form eines Gutachtens wären detaillierte Kriterien für die Qualität von Nachrichtenagenturen zu bestimmen.

Die dpa hat daher entschieden, das Geld ihrer Kunden und Gesellschafter nicht weiter für aufwendige Beweis-Prozesse auszugeben. Über journalistische Qualität soll der Markt entscheiden, nicht das Gericht. Daher hat dpa zur Beendigung des Rechtsstreites eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

Ein Zugeständnis in der Sache ist damit nicht verbunden.

Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH (ots)

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