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Gesetzgeber muss Rechte von Bildjournalisten bewahren

Archivmeldung vom 29.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband hat an Bundestag und Bundesrat appelliert, bei einer möglichen Gesetzgebung zu Google Street-View die Rechte der Bildjournalisten in vollem Umfang zu bewahren. Keinesfalls dürfe es zu einem allgemeinen Fotografierverbot kommen, von dem auch Bildjournalistinnen und -journalisten betroffen wären.

"Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er dieses sensible Thema differenziert behandelt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Wenn der Gesetzgeber die Bürger vor der systematischen bildlichen Erfassung von Häusern, Passanten und Straßenzügen schützen will, wie sie von Google Street-View betrieben wird, darf er nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und ein vollständiges Fotografierverbot verhängen." Das sei weder mit der Pressefreiheit noch mit der freien Berufsausübung von Bildjournalisten vereinbar. Der notwendige Persönlichkeitsschutz in der Pressefotografie sei in den bereits vorhandenen Gesetzen fest verankert.

Der DJV-Vorsitzende warnte in dem Zusammenhang vor einer Bundesratsinitiative des Hamburger Senats, die unter anderem darauf abzielt, dass Hauseigentümer und Mieter der Abbildung ihres Gebäudes im Internet widersprechen können. "Die Darstellung eines Gebäudes in einer Zeitung oder einem Online-Medium verstößt in den meisten Fällen nicht gegen die Privatsphäre", sagte Konken, "sondern kann eine wichtige Information für die Leser sein." Und Peter Jebsen, stellvertretender Vorsitzender des DJV Hamburg, fügte hinzu: "Der Datenschutz darf in diesem Fall nicht über die Pressefreiheit gestellt werden." Der Bundesrat dürfe dem Hamburger Gesetzestext in dieser Form keinesfalls zustimmen. 

Quelle: DJV

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