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RTL steht kein Anspruch auf Übertragung der Domain "dsds-news.de" zu

Archivmeldung vom 10.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In dem seit mehreren Monaten bestehenden Streit zwischen dem Betreiber der Internetseite "dsds-news.de", Philipp Klöckner und der RTL Television GmbH (kurz RTL) hatte RTL Philipp Klöckner u.a. aufgefordert, sämtliche Internetdomains, die auf ihn registriert sind oder für die er als Admin-C fungiert und die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke "DSDS" haben bzw. sich an diese anlehnen, zu übertragen.

Das Landgericht Berlin hat diesen Anspruch mit Urteil vom 05.06.2009 zurückgewiesen. Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, der Philipp Klöckner anwaltlich vertritt, hält dazu fest:

"RTL hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Forderung auf Übertragung der Domain "dsds-news.de" erkannt und keine Argumentation dazu vorgetragen. Konsequent hat das Landgericht Berlin entschieden, dass RTL der gegen Philipp Klöckner geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht zusteht."

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Philipp Klöckner betreibt im Internet seit mehreren Jahren unter der Internet-Adresse "dsds-news.de" ein Fanportal, welches sich ausschließlich mit der TV-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) auf dem TV-Sender "RTL" auseinandersetzt. Die Internetseite ist eine sehr beliebte inoffizielle News- und Fanseite dieser TV-Sendung. Das Fanportal bietet eine Vielzahl von Nachrichten, die von den Besuchern der Internetseite kommentiert werden können. Der Meinungsbildungs- und Kommunikationsprozess der Internetnutzer und Fans zum Thema "DSDS" wird dadurch deutlich gefördert.

Quelle: Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth

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