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Hamburger Landgericht: stern darf früheren UEFA-Ermittler Boksic weiter "Hochstapler" nennen

Archivmeldung vom 21.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gruner+Jahr, stern
Gruner+Jahr, stern

Klares Urteil im "Uefa-Skandal": Im September 2010 hatte der stern aufgedeckt, dass die Disziplinarabteilung des europäischen Fußball-Verbandes gegen den FC Bayern ermittelt verbreiten, dass der deutsche Rekordmeister das Uefa-Cup-Rückspiel gegen St. Petersburg 2008 an die Russen-Mafia verkauft habe. Der frühere Uefa-Ermittler Robin Boksic warf dem stern daraufhin in 16 Punkten vor, die Unwahrheit zu sagen. Vor dem Hamburger Landgericht bekam das Magazin nun vergangenen Freitag in allen 16 Punkten Recht zugesprochen (Aktenzeichen 324 O 502/10).

Damit darf der stern Boksic weiterhin "Hochstapler" und "Wettgauner" nennen und auch schreiben, was die Wahrheit ist: unter anderem, dass Boksic sich immer wieder als Agent des Bundesnachrichtendienstes ausgab, dass er behauptete, es habe staatsanwaltschaftliche Hausdurchsuchungen bei Bayern-Vorständen gegeben und dass Belege über Millionen-Einzahlungen auf einem Bayern-Konto existierten.

Der stern hatte in das Verfahren Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen aus mehreren Ländern eingebracht, die die Darstellung des Magazins bestätigen, dazu interne Dokumente des Weltfußball-Verbandes Fifa und der Uefa sowie interner Unterlagen deutscher Ermittlungsbehörden, die die Persönlichkeit Boksics eindrücklich aufscheinen lassen. In Versicherungen an Eides Statt hatte Boksic wiederum bestritten, die betreffenden Aussagen getätigt zu haben. Die Richter am Hamburger Landgericht schenkten dem Münchener nun keinen Glauben.

Nach den stern-Veröffentlichungen im Herbst 2010 hatte sich die Uefa von Ermittler Robin Boksic getrennt und ihren Disziplinarchef Peter Limacher suspendiert.

Gegen beide früheren Uefa-Mitarbeiter hat kürzlich und ebenfalls auf stern-Veröffentlichungen zurück gehend das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehl wegen Verleumdung erlassen. Dieser enthält eine Geldbuße in Höhe von 150 (Boksic) bzw. 120 (Limacher) Tagessätzen á 50 Euro bzw. 100 Euro. Boksic und Limacher wären damit vorbestraft, haben indes Einspruch eingelegt. Es dürfte hier zum Verfahren kommen.

Quelle: stern (ots)

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