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BDZV: "Rabauken-Jäger" und Kommentar "Rabauken in Richter-Roben" sind von der Meinungsfreiheit gedeckt

Archivmeldung vom 02.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin auf die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Chefredakteur und Geschäftsführer des "Nordkuriers" in Neubrandenburg, Lutz Schumacher, reagiert. Vorausgegangen war ein Strafantrag eines Staatsanwalts wegen des Straftatbestands der "Beleidigung", ausgelöst durch einen Kommentar Schumachers in der Zeitung. Der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, bewertete die Reaktion als "völlig überzogen".

Schumacher hatte in einem Kommentar einen Redakteur des "Nordkuriers" verteidigt, der einen Jagdfrevler als "Rabauken-Jäger" tituliert hatte und deshalb seinerseits bereits wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war; hiergegen legte der "Nordkurier" bereits Berufung ein. In dem eindeutig als Meinungsbeitrag ausgewiesenen Stück hatte Schumacher wiederum unter anderem von "Rabauken in Richterroben" geschrieben und dem Staatsanwalt eine mit "Schaum vor dem Mund" gehaltene Anklage attestiert.

Sowohl der Begriff "Rabauken-Jäger" als auch der Kommentar seien "eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt", erklärte Wolff. Eine Wortwahl, die dem Gericht nicht gefalle, sei deshalb noch lange nicht strafbar. "Wir müssen den Anfängen wehren", warnte Wolff.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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