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Kohl-Söhne gewinnen vor dem Landgericht München gegen den Buchautor Schwan

Archivmeldung vom 07.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cover "Die Frau an seiner Seite"
Cover "Die Frau an seiner Seite"

Der Rechtsanwalt von Peter und Walter Kohl, den Söhnen des Alt-Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl, gebe ich Folgendes bekannt: "Peter und Walter Kohl können weiterhin behaupten, dass der Journalist und Buchautor Dr. Heribert Schwan (Autor der Hannelore-Kohl-Biografie "Die Frau an seiner Seite") eine wahrheitswidrige eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Eine Unterlassungsklage Schwans, mit der den Kohl-Söhnen diese Aussage verboten werden sollte, wurde nunmehr mit Urteil des Landgerichts München vom 27.02.2013 zurückgewiesen. Da Schwan auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil verzichtet hat, ist das Urteil rechtskräftig."

Weiter heißt es: "Hintergrund des Verfahrens waren Aussagen Schwans in einer eidesstattlichen Versicherung vom 04.08.2011, die Schwan vor dem Landgericht Hamburg eingereicht hatte. In dieser eidesstattlichen Versicherung hatte Schwan u. a. erklärt, von ihm befragte Zeugen hätten bestätigt, dass Hannelore Kohl sich bei ihnen über das Verhalten ihrer Söhne beklagt habe. Diese Aussagen nahmen die Kohl-Söhne zum Anlass, um einen Teil der von Schwan aufgeführten Zeugen selbst zu befragen. Die so angesprochenen Zeugen bestritten, sich gegenüber Schwan so geäußert zu haben, wie von ihm in der eidesstattlichen Versicherung angegeben. Dies veranlasste die Kohl-Söhne, anlässlich eines mit der Süddeutschen Zeitung geführten Interviews davon zu sprechen, dass Schwan eine wahrheitswidrige eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.

Im Rahmen der vor dem Landgericht München von Schwan erhobenen Unterlassungsklage musste das Gericht anhand von Tonbänder überprüfen, ob sich die von Schwan befragten Zeugen tatsächlich so geäußert haben, wie von ihm in der eidesstattlichen Versicherung angegeben. Dies war zur Überzeugung des Gerichts nicht der Fall, sodass das Landgericht die Unterlassungsklage von Schwan zurückgewiesen hat.

Im selben Zusammenhang ist derzeit noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig, in dem es um die Anzeige der Kohl-Söhne gegen Schwan wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung geht."

Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte (ots)

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