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Zur Entscheidung des BGH über die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren um die Tagesschau-App

Archivmeldung vom 21.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

In dem Verfahren um die Tagesschau App hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision nicht zugelassen. Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig. Das Gericht hatte lediglich die Ausgabe der Tagesschau-App vom 15.06.2011 als in unzulässiger Weise presseähnlich angesehen. Mehrere Zeitungsverlage hatten gegen die Tagesschau-App geklagt.

Der NDR hatte darauf hingewiesen, dass die Tagesschau App aufgrund der Verknüpfung von Texten mit Videos, Audios und multimedialen Elementen ein nutzerfreundliches, aktuelles und zeitgemäßes Informationsangebot darstellt, das den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dr. Michael Kühn, NDR Justitiar: "ARD und NDR werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll."

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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