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Umfangreiche Löschungen in den Telemedienangeboten der ARD

Archivmeldung vom 21.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Aufgrund der Verbotsliste des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und im Vorgriff auf den Abschluss der Dreistufentests im Sommer 2010 müssen Internetnutzer schon jetzt auf umfangreiche Inhalte von ARD-Onlineangeboten verzichten. So löschen die ARD-Sender bei vielen Angeboten derzeit Inhalte, die künftig vor allem aufgrund der begrenzten gesetzlichen Verweildauerregelungen wegfallen müssen

Da die Schlussphase der vorgesehenen Dreistufentests näher rückt, informierten sich die Intendantinnen und Intendanten auf ihren Sitzungen in Leipzig über den aktuellen Sachstand zur Überführung des ARD-Telemedienbestands. Nach den Beratungen steht für den ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust fest: "Seit einem Jahr sind mehr als 100.000 Dokumente aus den ARD-Onlineangeboten genommen worden. Die von einigen Verlegern und ihren Verbänden unterstellte Expansion der ARD im Internet ist daher ein unhaltbarer Vorwurf. Was die Nutzer derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil: Beliebte Inhalte der ARD im Internet müssen von uns aus dem Netz genommen werden. Und die Möglichkeit, unsere Sendungen zeitlich unbegrenzt abzurufen, ist bereits jetzt vielfach eingeschränkt. Das ist schade, da unsere Angebote vor allem wegen der vielen Audios und Videos für die Gebührenzahler einen deutlichen Mehrwert im Netz bieten."

Beispiele für eine Verringerung des Webseitenbestands in der gesamten ARD gibt es schon jetzt viele. Neben der Löschung von Rubriken oder Dokumenten - vorrangig aus dem Servicebereich, die aufgrund der so genannten Negativliste bereits im letzten Jahr herausgenommen werden mussten - sorgen nun die in den Telemedienkonzepten der ARD beantragten Verweildauern für eine massive Reduzierung von Webseiten. So werden beispielsweise ab Anfang Juni 2010 allein auf sportschau.de nach Angaben des WDR nur noch 50 bis 60 Prozent der Inhalte online sein, die den Nutzern noch ein Jahr zuvor zur Verfügung standen. Auch der NDR hat in den vergangenen Wochen mehr als die Hälfte seines Online-Angebotes gelöscht. Dabei sind auch journalistisch anspruchsvolle und vom Nutzer stark nachgefragte Inhalte aus dem Internet genommen worden. Mit 79 Prozent liegt der Anteil entfernter Inhalte auf den Nachrichten- und Wirtschaftsseiten bei NDR.de besonders hoch. Der SWR hat unter anderem bereits rund 80 Prozent der Rezeptdokumente aus dem Bestand gelöscht und bis Ende August werden die Hälfte der Dokumente von "Report Mainz" depubliziert. Am Ende der Dreistufentest-Verfahren werden alle ARD-Sender eine immense Anzahl interessanter Angebote nicht mehr oder nur für kurze Zeit anbieten können.

Mit den Löschaktionen reagieren die Online-Redaktionen auf die in den Telemedienkonzepten beschriebenen Verweildauern, über die die Gremien derzeit noch im Rahmen des Dreistufentests beraten. Die Dreistufentest-Verfahren müssen bis zum 31.08.2010 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten bei den Verweildauern noch gesetzliche Übergangsfristen.

Bereits vor Beginn der Dreistufentest-Verfahren hatte die ARD zum 1. Juni 2009 zahlreiche Auflagen und Verbote für die Telemedien-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt und Inhalte aus dem Netz genommen. Zum großen Unverständnis der Nutzer zählten dazu attraktive Angebote wie das Virtuelle Tierheim des WDR, diverse Rechner (z.B. KfZ-, Steuerrechner, Stromtarife, Telefontarife, Krankenkassentarife, Telefontarife), allgemeine Veranstaltungs- und Kulturkalender, Jobbörsen oder die Urteilsdatenbank von ARD-Ratgeber Recht. Zu den 20 Verboten im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gehört auch eine flächendeckende lokale Berichterstattung. Sendungen über sportliche Großereignisse wie die Bundesliga müssen bereits nach 24 Stunden aus dem Netz genommen werden. Gekaufte Spielfilme und Serien dürfen überhaupt nicht online gestellt werden.

Quelle: ARD

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