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Kampf gegen Hass und Hetze im Internet: Richterbund beklagt "Strafbarkeitslücke"

Archivmeldung vom 01.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Seit langem hält sich das Gerücht, daß (höhere) Strafen irgendwelche Verbrechen verhindern würden (Symbolbild)
Seit langem hält sich das Gerücht, daß (höhere) Strafen irgendwelche Verbrechen verhindern würden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Deutsche Richterbund sieht im Kampf gegen Hasskriminalität, Hetze und Bedrohungen im Internet weiterhin große Defizite. "Hier besteht nach wie vor eine faktische Strafbarkeitslücke", erklärte Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn in der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Er kritisierte damit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das vor zwei Jahren vom Bundestag verabschiedet worden ist. Das NetzDG verpflichtet die Betreiber großer Onlineplattformen, Beiträge zu entfernen, die etwa gegen Strafrechtsparagrafen zur Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen. Von Nutzern gemeldete Beiträge mit "offensichtlich rechtswidrigem" Inhalt müssen in der Regel binnen 24 Stunden gelöscht werden. Für "rechtswidrige" Inhalte gilt im Grundsatz eine Frist von sieben Tagen.

Der Richterbund beklagt aber, das Gesetz verpflichte Facebook und Co. bisher nicht zu einer Auskunft an die Strafverfolger über die Identität von Nutzern. "Die Auskunftsstellen der Netzwerke im Inland geben Nutzerdaten wie Name oder Mailadresse bei einem Verdacht auf Straftaten häufig nicht heraus. Facebook beantwortet Anfragen der Behörden vielfach mit der inhaltsleeren Auskunft, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei, was wegen der dortigen Rechtslage aber oft aussichtslos ist", kritisierte Rebehn. Er forderte eine klare gesetzliche Pflicht für die Netzwerke, die Bestandsdaten von Nutzern bei Verdacht auf Straftaten herauszugeben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat unlängst angekündigt, das Gesetz verschärfen zu wollen. Sie will die sozialen Netzwerke verpflichten, alle Fälle von Volksverhetzungen oder Morddrohungen künftig von sich aus direkt den Staatsanwaltschaften zu melden. Rebehn begrüßte die Ankündigung, forderte zugleich aber auch: "Sollen schärfere Meldepflichten in der Praxis wirken, braucht es angemessen ausgestattete Behörden, um die Meldungen möglichst schnell bearbeiten zu können." Bereits heute fehlten bundesweit aber Hunderte von Staatsanwälten.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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