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Wegen "Team Wallraff"-Berichterstattung: RTL zu Schadensersatz und Richtigstellung verurteilt

Archivmeldung vom 05.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Im Streit gegen RTL und dessen "Team Wallraff" kann die MK-Kliniken AG einen weiteren juristischen Erfolg gegen den Kölner Sender verbuchen: Das LG Hamburg verurteilte RTL Television und RTL Interactive wegen deren falscher und manipulativer Berichterstattung von "Team Wallraff" dem Grunde nach zu Schadensersatz (AZ: 324 O 553 / 17). Außerdem muss der Sender in seiner nächsten "Team Wallraff"-Sendung eine Richtigstellung veröffentlichen.

Es ist bereits der vierte gegen die MK-Kliniken AG gerichtete und von RTL unter "Team Wallraff" oder "RTL Extra" verbreitete Beitrag, der zu gerichtlichen Verboten führte. In zwei Fällen wurde festgestellt, dass RTL zum Schadensersatz verpflichtet ist und verurteilte den Sender zu einer Richtigstellung. Eine dieser Entscheidungen ist bereits rechtskräftig, nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde der RTL Television GmbH im Juni 2018 vom Bundesgerichthof zurückgewiesen wurde.

Im Zuge einer in der deutschen Medienlandschaft einzigartigen Kampagne gegen ein Unternehmen hatte der Kölner Privatsender die MK-Kliniken AG gleich mehrmals angegriffen, nachdem sich dieser gegen eine Berichterstattung gewehrt hatte. Für den Sender erschlich sich erstmals im Mai 2014 die "Team Wallraff"-Reporterin Pia Osterhaus widerrechtlich Zugang zu einer Einrichtung der MK-Kliniken AG. Mit versteckter Kamera und Mikrophon machte die Reporterin heimlich Aufnahmen von hilflosen, halbnackten Senioren, um sie dann in der "Team Wallraff"-Sendung zwischen Werbeblöcken einem Millionenpublikum vorzuführen. Die MK-Kliniken AG wehrten sich erfolgreich gegen diese Berichterstattung und ließ Teile davon verbieten.

Die juristische Niederlage brachte Günter Wallraff und seinen Sender RTL ("Adam sucht Eva", "Bauer sucht Frau", "Schwiegertochter gesucht") nicht zur Räson. Im Gegenteil: In drei aufeinanderfolgende Attacken via "Team Wallraff" und "RTL Extra" griff der Sender mit journalistisch unzulänglichen Beiträgen die MK-Kliniken AG erneut an. Die Folge: drei weitere gerichtliche Verbote jeweils mehrerer Passagen dieser Sendungen.

Derzeit stellt sich die rechtliche Gesamtsituation wie folgt dar:

  • Im ersten Verfahren klagte die MK-Kliniken AG (damals noch Marseille-Kliniken AG) wegen der Berichterstattung gegen den Sender (2.11.2015). Das OLG Köln gestand im Urteil vom 16.11.2018 den MK-Kliniken für die mangelhafte Berichterstattung auch Schadenersatz dem Grunde nach zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen legte der Kölner Sender Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (AZ VI ZR 500 / 17). Der BGH wies diese mit Beschluss vom 5.6.2018 zurück. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Das strafrechtliche Nachspiel läuft noch, und zwar in Form eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhängigen Ermittlungsverfahrens.
  • Im Sommer 2015 drang die als Praktikantin getarnte RTL-Mitarbeiterin Düzen Tekkal in eine Einrichtung der MK-Kliniken AG in Oldenburg ein. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren wurden wesentliche Teile dieses Berichtes untersagt. Derzeit läuft die Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren (AZ 324 O 449 / 15) vor dem LG Hamburg. Die Reporterin Düzen Tekkal, die sich nach ihrem RTL-"Team Wallraff"-Debakel nun als "Kriegsberichterstatterin" präsentiert, wurde als Zeugin zur Beweisaufnahme geladen. Zum letzten Termin erschien sie allerdings nicht. Das Gericht verhängte gegen sie daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,00.
  • Im Dezember 2014 sendete die RTL-Reporterin Stefanie Albrecht in der Sendung "RTL-Extra" einen Bericht über Einrichtungen der MK-Kliniken AG, in dem, vereinfacht gesagt, unter anderem behauptet wurde, dass die Senioren in den Einrichtungen der MK-Kliniken AG nicht genug zu essen bekommen würden. Auch dieser Beitrag hielt der gründlichen Prüfung durch das LG Hamburg nicht stand, das die weitere Verbreitung einer ganzen Reihe von Einzelvorwürfen zunächst im Einstweiligen Verfügungsverfahren untersagte. Im Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg (AZ 324 O 172 / 2016) wurde der Sender zusätzlich zu Schadensersatz dem Grunde nach und der Richtigstellung der falschen Berichterstattung verurteilt. RTL ging dagegen vor dem OLG Hamburg in Berufung. Ausgerechnet RTL-Reporterin Stefanie Albrecht, deren Bericht laut Gerichtsurteil so wie gesendet nicht weiter verbreitet werden darf, bekam eine Auszeichnung für eine Reportage über "Fake News", die in der Sendung "RTL Extra" zu sehen war.
  • In seiner vierten und bisher letzten Attacke des Senders gegen die MK-Kliniken AG machte die RTL-"Team Wallraff"-Mitarbeiterin Laura Stressow heimlich Film- und Tonaufnahmen in einer Einrichtung der MK-Kliniken AG. Das LG Hamburg untersagte auch diesen handwerklich schlecht gemachten Bericht in wesentlichen Teilen. Zusätzlich verurteilte das Gericht RTL zu Schadensersatz dem Grunde nach und zu einer Richtigstellung. (AZ 324 0 553 / 17). Auch dagegen ist die Berufung möglich.

Quelle: MK-Kliniken AG (ots)

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