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Kleinunternehmen wegen Rundfunkgebühr verwirrt

Archivmeldung vom 08.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixelio.de, Peter Schuster
Bild: pixelio.de, Peter Schuster

Wegen des offenbar verwirrenden Antragsformulars haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Firmen zu hohe Rundfunkgebühren bezahlt. So haben nach Informationen von "Handelsblatt-Online" viele Kleinunternehmer Rechnungen des "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" erhalten, in denen ihnen Gebühren für Firmenwagen berechnet werden, die eigentlich freigestellt sind.

Die neue Gebührenordnung sieht vor, dass für Kleinfirmen pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ein Fahrzeug von der Gebühr in Höhe von 5,99 Euro befreit wird. Bei der Anmeldung müssen nur Angaben zu "beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen" gemacht werden. Wer zwei Autos und eine Betriebsstätte hat, muss also eine "1" eintragen. Trägt man den befreiten Wagen dazu ein, ergeben sich automatisch höhere Kosten. Der Beitragsservice weiß von einer Reihe ähnlicher Fälle und führt die Beschwerden von Firmeninhabern über vermeintlich falsche Rechnungen auf eben diesen Fehler bei der Anmeldung zurück.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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