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“Feindsender” verboten: 50.000 Euro Strafe in Österreich für Verbreitung russischer Nachrichten

Archivmeldung vom 12.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo von RT (Symbolbild)
Logo von RT (Symbolbild)

Bild: CC BY-SA 4.0 / Benoît Prieur / Wikimedia Commons (cropped)

Der Krieg in der Ukraine ist für die EU ein weiterer willkommener Anlass, die Zensur-Daumenschrauben anzuziehen. Im Zuge der Sanktionsmaßnahmen wurde die Ausstrahlung russischer Staatsmedien in Europa verboten. Vergangene Woche zog auch Österreich in treuer EU-Hörigkeit nach, das Teilen von Inhalten russischer Staatsmedien kann mit bis zu 50.000 Euro Verwaltungsstrafe geahndet werden. In Russland plant man inzwischen ein Gesetz für politisches Asyl wegen Verfolgung wegen der russischen Sprache. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Die Informationsfreiheit in Europa ist wieder ein gutes Stück weiter eingeschränkt worden. Während man Ungarn immer wieder eine „Orbanisierung“ und damit verbundene Einflussnahme auf Medien vorwirft und auch Russland die Unterdrückung freier Nachrichten vorwirft, eskaliert der Medienkrieg im den Russland-Ukraine-Konflikt völlig. So soll Russland eine offene Berichterstattung über den Krieg verhindern und zugleich große westliche Medienplattformen einschränken – auch ausländische Sender und Korrespondenten würden in ihrer Berichterstattung eingeschränkt – lediglich die offiziellen Versionen, die von den Staatsmedien verbreitet werden, seien zugelassen, lautet der Vorwurf.

Zensur russischer Medien in der EU

Nahezu zeitgleich verhängte jedoch auch die EU Einschränkungen für russische Staatsmedien. Am 1. März wurde im Zuge der Sanktionsmaßnahmen auch die Sendetätigkeit russischer Staatsmedien in Europa untersagt, wie dem Amtsblatt der EU vom 2. März zu entnehmen ist. „Bis die Aggression gegen die Ukraine ein Ende hat und die Russische Föderation und die ihr nahestehenden Medien ihre Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten einstellen”, bleibt der Beschluss in Kraft. Betroffen davon sind alle Ableger von Russia Today (RT) sowie das Radionetzwerk Sputnik. Im Anhang explizit genannt werden: RT — Russia Today English, RT — Russia Today UK, RT — Russia Today Germany, RT — Russia Today France, RT — Russia Today Spanish und Sputnik.

50.000 Euro Strafe in Österreich

In Österreich wurde in der vergangenen Woche aufgrund der EU-Sanktionen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50.000 Euro für die Übertragung von Programmen, die durch den EU-Beschluss verboten sind, beschlossen. Der Antrag wurde in den Verfassungsausschuss von ÖVP und Grünen eingebracht. Auch SPÖ und Neos stimmten mit Bedenken dafür, einzig die FPÖ war dagegen. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan kritisierte, dass die als “Dauerrecht” angelegte Bestimmung eine Art Zensur sei, die auch nach dem Ende des Krieges gültig habe.

Desinformation und “Instrument der Kriegsführung”

Argumentiert wurden die Verbote in der EU und Österreich, dass RT und Sputnik Desinformation betreiben würden. Auch ÖVP-Medienministerin Susanne Raab – zuletzt war sie wegen vermutlicher Plagiate in ihrer Doktorarbeit in den Medien – erklärte im Ausschuss: “Russia Today ist ein Instrument der Kriegsführung.” Das damit die weitreichendsten Zensurmaßnahmen seit dem Ende des zweiten Weltkriegs auf den Weg gebracht wurden, scheint die politisch Verantwortlichen nicht zu stören, auch das beide Seiten von Medienpropaganda ausgiebig Gebrauch machen. Entweder scheint man den eigenen Bürgern nicht mehr zuzutrauen, sich selbst aus unterschiedlichen Berichten ihre eigene Meinung bilden zu können, oder es ist schlicht nicht mehr erwünscht.

“Fake News” und “Hass im Netz”

Selbst davon, dass Kritiker der Zensurmaßnahmen, wie der britische Medienexperte Stephen Hutchings ein Abdrehen von russischen Sendern als kontraproduktiv bezeichneten, ließen sich die Politiker nicht beeinflussen. Vermutlich aus dem Grund, dass die jetzigen Zensurmaßnahmen nur einen weiteren Schritt in Richtung einer EU-Medienagenda darstellen, die mit dem Kampf gegen angebliche “Fake News” und “Hass im Netz” begann. Nicht umsonst wird von einigen Seiten der “Digital Services Act”, der seitens der EU das Internet EU-weit gleichschalten soll, sehnlichst erwartet. Denn so können missliebige Meinungen in Europa nachhaltiger zensiert werden.

“Guter” Hass auf Facebook erlaubt

Auch in sozialen Medien, wo sonst Heerscharen von Faktencheckern und Administratioren Beiträge wegen vermeintlicher Hetze oder “Fake News” löschen, beginnt nun eine “Desinformationskampagne” der besonderen Art. So erlaubt Facebook nun Gewaltaufrufe gegen Russland. Todesdrohungen gegen russisches Militär oder Putin werden nicht mehr zensiert. So lässt sich auch eine bestimmte öffentliche Wahrnehmung zu einem Thema herstellen. Ähnliche Maßnahmen, nur in der Gegenrichtung wurden auch beim Corona-Thema angewandt. Kritische Berichterstattung wurde, mit teils absurden Argumentationen, unterdrückt und zensiert, selbst wenn sie sich später als richtig herausstellte. Nach dem jetzigen Probelauf gegen russische Medien ist faktisch ein weiterer Schritt getan, um unliebsame Berichterstattung in Zukunft weiter stärker einzuschränken und zu verbieten.

Russland plant politisches Asyl

In Russland wurde inzwischen in der Duma (Parlament) von der Fraktion “Gerechtes Russland für die Wahrheit” ein Gesetz vorgelegt, welches Menschen, die wegen der russischen Sprache verfolgt werden, Asyl ermöglichen soll. Wie Russische Agentur für internationale Informationen (RIA Nowosti) berichtete, heißt es in dem Gesetzestext: “Politisches Asyl wird auch Personen gewährt, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, oder in dem Land, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wegen der Unterstützung und Förderung der russischen Sprache oder Kultur der Völker Russlands Asyl und Schutz vor Verfolgung oder einer tatsächlichen Gefahr der Verfolgung suchen”. Als Grund für den Gesetzesvorstoß wird in der Begründung angeführt, dass Landsleute oder Gleichgesinnte, die im Ausland ihre Unterstützung für Russland zum Ausdruck bringen, diskreditiert werden."

Quelle: Wochenblick

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