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Kommission weist ARD-Berichterstattung über "Geheimakte Freihandelsabkommen" zurück

Archivmeldung vom 06.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Europäische Kommission hat die Darstellung über die "Geheimakte Freihandelsabkommen" in der ARD-Sendung "Der große Deal" vom Montagabend zurückgewiesen. Angreifbar ist insbesondere die Darstellung über angebliche Geheimpapiere, die Verbreitung gefährlicher Chemikalien, die angeblich drohende Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser in Deutschland und die angebliche Gefahr für deutsche Arbeitsschutzstandards.

In der Reportage "Der große Deal" im ARD-Fernsehen am Montagabend wurde behauptet, grundsätzliche Standards in Europa seien in Gefahr - unter anderem bei der Zulassung von Chemikalien. Zwar erwähnen die Autoren ein öffentliches EU-Positionspapier mit der Bemerkung, dass die EU die Verbreitung gefährlicher Chemikalien wohl nicht zulassen wolle. Allerdings meinen die Autoren mit dem wissenschaftlichen Beirat des zukünftigen regulatorischen Rates unter TTIP ein "Schlupfloch" entdeckt zu haben, weil dieser angeblich von Lobbyisten besetzt würde.

Dazu hat Frank Hoffmeister, stellvertretender Kabinettchef von Handelskommissar Karel De Gucht, heute (Dienstag) gegenüber dem WDR wie folgt Stellung genommen: "Weder der Beirat noch der Rat selbst könnten als Vertragsorgane eine gegenseitige Anerkennung für neue Chemikalien aussprechen, sondern allenfalls Empfehlungen. Vielmehr unterliegt jede Chemikalie, die in Europa in Verkehr gebracht wird, den EU-Vorschriften von der einschlägigen REACH-Richtlinie und dem dort vorgesehen Zulassungsverfahren."

Kein Zwang zur Privatisierung von Krankenhäusern

Der ARD-Beitrag "Der große Deal" verweist zudem auf angeblich geheime Unterlagen, laut denen darüber verhandelt werde, US-Krankenhausketten auf den hiesigen Markt zu lassen, die ihre Krankenschwestern und Ärzte aus den USA importieren und sie nach dortigem Recht beschäftigen und bezahlen. Diese Darstellung ist falsch. Wie der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und sein Sprecher bereits klargestellt haben, kann TTIP nicht die Anwendung deutschen Arbeitsrechts auf deutschem Boden in Frage stellen. Gabriel macht in der Sendung auch die vollkommen korrekte Aussage, die öffentliche Daseinsvorsorge stehe in dem Freihandelsabkommen nicht zur Disposition. Der suggerierte "Zwang zur Privatisierung" von Krankenhäusern ist falsch. De Guchts stellvertretender Kabinettchef Hoffmeister stellte dazu klar: "Nichts in TTIP wird die freie Entscheidung eines Mitgliedstaates darüber einschränken, ob es Gesundheitsdienstleistungen öffentlich-rechtlich oder durch Private organisieren lässt."

Handelskommissar De Gucht ruft zu einer sachlichen Debatte auf

Die Kommission hat den Auftrag für ganz Europa, also alle 28 Mitgliedstaaten und ihre 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen. Handelskommissar Karel De Gucht hat daher in einem heute (Dienstag) veröffentlichten Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung zu einer Versachlichung der Debatte in Deutschland aufgerufen. "Ich verstehe und anerkenne, dass die Meinung zu TTIP in Deutschland momentan besonders aufgewühlt ist. Aber meine Bitte ist, auch über den nationalen Tellerrand hinauszublicken und sich anzusehen, was in anderen Ländern passiert und wie dort das Thema gesehen wird", schreibt De Gucht. "Es sollte zu denken geben, dass der Rest Europas weit größere Chancen als Gefahren in TTIP sieht. Und gerade in Deutschland werden letztere häufig übersteigert wahrgenommen."

Link zur ausführlichen Klarstellung: http://europa.eu/!bf89kX

Quelle: Europäische Kommission (ots)

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