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Zeitungsverleger tief enttäuscht über EuGH: Urteil gegen die Presse

Archivmeldung vom 12.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die deutschen Zeitungsverleger sind tief enttäuscht über die Abweisung der Klage der Bundesregierung gegen die Tabakrichtlinie der EU vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

"Mit diesem Urteil ist weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet - mit allen Konsequenzen im Medienmarkt", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, heute in Berlin. Die von den Richtern für legitim erklärte Werbezensur stehe im totalen Widerspruch mit dem Verständnis einer freien Kommunikation und trage außerdem dazu bei, das wirtschaftliche Fundament der Presse zu schwächen. "Wir werten das EuGH-Urteil als politische Entscheidung, die sich in ihrer Auswirkung gegen die Presse richtet." Ohne nachvollziehbare Begründung hätten die Richter die Behauptung der EU-Kommission bestätigt, dass deutsche Zeitungen zu Wettbewerbsverzerrungen beim grenzüberschreitenden Pressehandel beitrügen, wenn sie Tabakwerbung veröffentlichten. "Unsere Zeitungen erscheinen lokal, regional und allenfalls national; deshalb ist die Behauptung, der Wettbewerb würde verzerrt, völlig absurd", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Wolff. Zugleich hob er hervor, dass die Zeitungen stets unverdächtig waren, sich im besonderen Maß für Tabakwerbung einzusetzen, da in den Titeln so gut wie gar nicht für Tabakprodukte geworben werde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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