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Erfolg für die Freien: Gericht stoppt Springer AGB

Archivmeldung vom 27.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Kammergericht Berlin hat am gestrigen Freitag der Axel Springer AG im Wege der einstweiligen Verfügung und zugleich durch ein Hauptsacheurteil untersagt, wichtige Passagen ihrer AGB für die freien Journalistinnen und Journalisten des Verlags zu nutzen (Az. 5 U 90/07). Es lehnte damit die Berufung von Springer gegen ein ähnlich lautendes Urteil des Landgerichts Berlin von 2007 ab und ging zugunsten der Freien sogar noch darüber hinaus.

Für unzulässig erklärte das Kammergericht vor allem, dass die Nutzung auch durch Dritte erfolgen könne oder die Nutzungsrechte der Urheber auch ohne Zustimmung weiter übertragen werden könnten. Auch die Regelung, dass bei einer werblichen Nutzung der Beiträge eine Vergütung gesondert vereinbart werden kann, aber nicht muss, darf der Verlag nicht weiter nutzen. Gleiches gilt für den Passus, dass bei fehlender Urhebernennung keine gesonderten Ansprüche des Journalisten entstehen.

Anders als das Landgericht untersagte jetzt das Kammergericht ferner die Verwendung einer Klausel, die eine jeweils anwendbare Abschlagstaffel bei mehreren Fotos aus einer Produktion vorsah. Gekippt wurde auch die Bestimmung zu den Ausfallhonoraren, wenn ein Beitrag nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgedruckt wurde. Bei den angegriffenen AGB sind zahlreiche Klauseln vom Verbot betroffen, so dass bis auf weiteres wesentliche Teile der AGB nicht mehr verwendet werden können.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Die Richter haben eine klare und unmissverständliche Entscheidung für die freien Journalisten getroffen. Die langen juristischen Auseinandersetzungen haben sich gelohnt." Und dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen ergänzte: "Wir hoffen, dass von dem heutigen Urteil Signalwirkung ausgeht. Das Gericht hat allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten der Freien einen Riegel vorgeschoben."

DJV und dju in ver.di hatten gemeinsam die Honorarbedingungen von Springer angefochten, die der Verlag Anfang 2007 eingeführt hat.

Quelle: DJV - Deutscher Journalisten Verband

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