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stern-Korrespondent Tillack gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien

Archivmeldung vom 27.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.

Der belgische Staat muss laut Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen.

Andreas Petzold, stern-Chefredakteur: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und einzuschränken."

Hans-Martin Tillack, inzwischen stern-Korrespondent in Berlin: "Es hat sich gelohnt, das Prinzip des Quellenschutzes bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg durchzufechten."

Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume des damaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde Olaf, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Zuvor hatte der stern-Korrespondent auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet.

Quelle: Pressemitteilung stern

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