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Ein Sieg für die Pressefreiheit!

Archivmeldung vom 29.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke
Unabhängige Nachrichten
Unabhängige Nachrichten

UN nicht mehr im Verfassungsschutzbericht: Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Willkür des sogenannten Verfassungsschutzes.

Jahrzehntelang wurde die Monatszeitschrift UN in den Verfassungsschutzberichten als »rechtsextremistisch« und mit dieser Einstufung als »verfassungsfeindlich« angeprangert.

Die Unabhängigen Nachrichten und auch andere Zeitungen wurden damit absichtlich massiv in ihrer Öffentlichkeitsarbeit behindert und mit Kontenkündigungen und anderen Folgen in ihrer Existenz bedroht. Welche Druckerei nimmt schon Aufträge von »Extremisten« an und welcher gesetzestreue Bürger abonniert eine Zeitung, die von einer staatlichen Behörde als »verfassungsfeindlich« eingestuft wird?

Lange Jahre blieben juristische Schritte dagegen erfolglos. Diese ministerielle Einstufung wurde von der Justiz nicht als »Tatsachenbehauptung«, sondern als ein subjektives »Werturteil« beurteilt, das nach dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Vorrang vor dem Ehrenschutz der so Verleumdeten habe.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat dieser Willkür des von den Innenministern zu politischen Zwecken mißbrauchten Verfassungsschutzes nunmehr einen Riegel vorgeschoben.

Mit seinem Urteil vom 24.5.2005 (Az. 1 BvR 1072/01) hat das BVerG den Willkür-Freiraum der Behörden deutlich eingeschränkt.

Die Einstufung von Zeitungen und Zeitschriften als »extremistisch« stelle einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit und eine »mittelbar belastende negative Sanktion« dar, weshalb die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden müsse: Es müßten tatsächliche »hinreichend gewichtige« Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorhanden sein, ein möglicher Verdacht reiche als Grundlage einer Grundrechtsbeeinträchtigung angesichts der nachteiligen Folgen für die Herausgeber und Verlage nicht aus.

Da bei den Unabhängigen Nachrichten trotz aller Mühen der Meinungszensoren und Schlapphüte keine »hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu finden sind, mußte die UN nach Jahrzehnten nun aus den jährlichen VS-Berichten gestrichen werden.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Nachrichten (UN)

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