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WDR und Zeitsprung siegen vor Gericht im Streit um den Film "Contergan"

Archivmeldung vom 18.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Heute hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg die Hauptsacheklagen von Grünenthal und Schulte-Hillen gegen den erfolgreichen ARD-Zweiteiler "Contergan" in allen Punkten abgewiesen. Damit folgte das Landgericht Hamburg dem Hansatischen Oberlandesgericht und dem Bundesverfassungsgericht, die die Ausstrahlung des Films im einstweiligen Verfügungsverfahren bereits freigegeben hatten.

WDR-Intendantin Monika Piel: "Wir fühlen uns durch das Urteil in unserer Sichtweise bestätigt. Historische Stoffe, wie eben dieser frühere Pharmaskandal, können und wollen wir weiterhin aufarbeiten. Der Film "Contergan" und die begleitenden Sendungen haben eine einzigartige Debatte ausgelöst. Dass in der Folge sogar die Renten der Contergan-Opfer verdoppelt wurden, freut uns besonders."

Die Grünenthal GmbH äußerte sich zur heutigen Entscheidung wie folgt:

"Für uns ein wichtiger Erfolg auf ganzer Linie, denn damit bestätigt sich, was wir immer gesagt haben: Der Film, so wie wir ihn von Anfang an gemacht haben, ist historisch korrekt und verletzt niemanden in seinen Persönlichkeitsrechten. Bereits die erste Fassung war die Sendefassung, aus der nichts, wie immer wieder behauptet, rausgeschnitten, sondern im Gegenteil nur eine einzige Szene eingefügt wurde, so der Produzent und Zeitsprung Geschäftsführer Michael Souvignier. "Weiter ist diese Entscheidung natürlich auch ein großer Erfolg für die Contergan-Geschädigten in ihrem Kampf um eine gerechte Entschädigung. Die Bundesregierung hat die Rentenzahlungen bereits verdoppelt und ich kann nur an Grünenthal appellieren, sich auch endlich zu bewegen und nicht alleine den Steuerzahler die ganze Last tragen zu lassen. Denn gekommen ist von Grünenthal, entgegen anderslautender Äußerungen, bislang nichts, so Souvignier weiter."

Nach Ansicht Grünenthals enthält der bereits im November 2007 in der ARD gezeigte Spielfilm grobe historische Falschdarstellungen.

Grünenthal nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich das Gericht seiner Meinung nicht anschließen konnte. Es sei schade, dass der Zuschauer somit weiterhin ein in wichtigen Teilen unzutreffendes Bild von den damaligen Vorgängen erhielte. Grünenthal wird die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Film als Unterrichtsmaterial irreführend

Unverständlich sei Wirtz, dass der Zweiteiler derzeit mit den Falschdarstellungen nun Lehrern und Schülern als Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt würde. Es sei richtig und wichtig, das so ernste wie tragische Thema Contergan in der Schule zu behandeln. Ein Spielfilm jedoch, der um der Unterhaltung willen Wahrheit und Erfindung vermische, könne nicht als historische Quelle genutzt werden. Grünenthal wünsche sich einen sorgsamen Umgang mit den Fakten und stelle sich Lehrern bei Fragen zu dem Film sowie zum Thema Contergan allgemein als Ansprechpartner zur Verfügung.

Grünenthal leistet freiwilligen Beitrag für die Contergan-Betroffenen

Das Familienunternehmen hatte Ende Februar angekündigt, freiwillig einen finanziellen Beitrag für die Verbesserung der Lebenssituation der Contergan-Betroffenen zu leisten. Der hierzu aufgenommene Dialog mit dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. sowie der Politik verläuft in konstruktiver und vertrauensvoller Atmosphäre. In naher Zukunft wird Grünenthal Einzelheiten zu seinem Beitrag bekannt geben.

Quelle: WDR / Grünenthal GmbH


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