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DJV begrüßt Urteil zu Prominentenfotos

Archivmeldung vom 18.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband wertet das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bildberichterstattung über Prominente als eine Stärkung der Pressefreiheit. "Bei dem gebotenen Respekt vor dem individuellen Persönlichkeitsschutz haben die Karlsruher Richter die Berichterstattungsfreiheit der Medien herausgehoben", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

"Damit ist klar, dass Berichte über das Privatleben von Prominenten grundsätzlich erlaubt sind."

Das Bundesverfassungsgericht hatte über den Fall der Zeitschrift 7 Tage gegen Prinzessin Caroline von Hannover zu urteilen (Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07). Die Zeitschrift hatte gegen das Verbot geklagt, einen Bericht über die Vermietung von Carolines Ferienvilla zu bebildern. Das Verfassungsgericht hat dieses Verbot in seinem Urteil als unvereinbar mit der Pressefreiheit bezeichnet. Auch Unterhaltung sei von der Pressefreiheit geschützt. In Fotos von der Ferienvilla sah das Gericht keinen Eingriff in die geschützte Privatsphäre Prominenter. Wörtlich heißt es in der Gerichtsentscheidung: "Von der Pressefreiheit ist die Befugnis der Massenmedien umfasst, selbst zu entscheiden, was sie für berichtenswert halten. Dabei haben sie den Persönlichkeitsschutz Betroffener zu berücksichtigen."

"Das Urteil trägt hoffentlich dazu bei, dass die Klagewelle Prominenter gegen Medien abebbt", sagte Konken. "Es hat deutlich gemacht, dass auch künftig die Entscheidung über eine Berichterstattung von der Redaktion und nicht von den Promis getroffen wird." Journalistinnen und Journalisten arbeiteten verantwortungsvoll genug, um die notwendige Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Berichterstattungsinteresse in der Praxis vorzunehmen.

Quelle: DJV

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