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Maas stärkt Nutzern von Videostreams den Rücken

Archivmeldung vom 01.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas Bild: spd-saar.de
Heiko Maas Bild: spd-saar.de

Bundesverbraucher- und Justizminister Heiko Maas (SPD) hat Nutzern von Videostreams im Internet den Rücken gestärkt. Maas sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Das reine Betrachten eines Videostreams ist noch keine Urheberrechtsverletzung." Der Minister ergänzte: "Deshalb dürfen auch keine Abmahnschreiben verschickt und erst recht keine Abmahngebühren von Kunden einkassiert werden."

Unlängst hatte eine Abmahnwelle gegen Internetnutzer für Aufsehen gesorgt, die angeblich widerrechtlich Pornofilme geguckt haben sollen. Maas betonte, die Herausgabe der IP-Adressen sei von dem zuständigen Gericht neu beurteilt worden. Endgültig müsse die urheberrechtliche Frage jetzt auf europäischer Ebene geklärt werden. "Das wird eine Aufgabe für die neue EU-Kommission nach der Europawahl sein." Er werde darauf hinwirken, "das Urheberrecht den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anzupassen".

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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