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Rundfunkrat hält Neudefinition des Rundfunk-Begriffs für dringend erforderlich

Archivmeldung vom 07.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der WDR-Rundfunkrat hat sich für eine Neudefinition des Rundfunk-Begriffs im neu zu beschließenden 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder ausgesprochen.

Das Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz verwies auf die EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVM-Richtlinie), die alle elektronischen Medienangebote unabhängig von ihrer technischen Verbreitungsart erfasst und auf die Meinungsrelevanz eines Angebots abhebt. "Der WDR-Rundfunkrat hält es für dringend erforderlich, den inhaltsorientierten Ansatz der AVM-Richtlinie der Zielsetzung nach in deutsches Rundfunkrecht umzusetzen. Nicht die Art der Verbreitung eines audiovisuellen Dienstes zählt, sondern das inhaltliche, redaktionell zu verantwortende Angebot. Und es zählt die publizistische Wirkung. Dies sollte im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert werden", heißt es in einer einstimmig beschlossenen Stellungnahme des Rundfunkrats. Diese wurde vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung in den Rundfunkrat eingebracht.

Der Rundfunkrat sieht sein Papier als Unterstützung der früheren gemeinsamen Stellungnahme von ARD, ZDF und DeutschlandRadio vom September 2008. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten seinerzeit schon im Vorfeld des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages "eine Neufassung des Rundfunkbegriffs, die allein auf die technische Frage der Linearität bzw. Nicht-Linearität abstellt, kritisch" beurteilt. Eine rein technische Definition trage dem "dynamisch angelegten verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff nicht hinreichend Rechung", so der WDR-Rundfunkrat. Neben linearen Diensten gebe es im Internet immer mehr Angebote, die eine Kombination von linearen und nicht-linearen Elementen enthielten.

Der Rundfunkrat will sein Papier ausdrücklich auch als Unterstützung einer Stellungnahme der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vom Januar 2009 verstanden wissen, in der sich die DLM für eine umfassende Umsetzung der AVM-Richtlinie im Rundfunkänderungs-staatsvertrag aussprach. "Keine Unterstützung", so der Rundfunkrat, finde dagegen der Wunsch der DLM, auch die Regelungen der AVM-Richtlinie zur Produktplatzierung in das deutsche Recht zu übernehmen. Hier bekräftigte das Gremium noch einmal seine ablehnende Haltung. Produktplatzierungen seien in Deutschland per Staatsvertrag auszuschließen. Verwiesen wurde auf Erklärungen und Selbstverpflichtungen der ARD, auf Produktplatzierungen in jedem Fall verzichten zu wollen.

Anlass für die jüngste Stellungnahme des Rundfunkrates sind die anstehenden Beratungen der Bundesländer zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Mit ihm soll die AVM-Richtlinie bis Ende dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Die europäische Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste wurde von Europäischem Parlament und Europäischem Rat bereits im Dezember 2007 verabschiedet. Die Richtlinie ist als Mindeststandard für jeden EU-Mitgliedstaat verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Quelle: WDR

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