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Schweizer Journalisten: Keine Strafe für investigative Recherche

Archivmeldung vom 16.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das Schweizer Militärgericht auf, die Anklage gegen drei Journalisten der Schweizer Zeitung SonntagsBlick fallen zu lassen. Ihnen drohen aufgrund von "Verletzung militärischer Geheimnisse" bis zu fünf Jahre Haft. Die SonntagsBlick-Autoren Sandro Brotz und Beat Jost hatten Anfang 2006 in einem Artikel die Inhalte eines vom Schweizer Nachrichtendienst abgefangenen Faxes veröffentlicht.

Aus dem Fax gingen Indizien für die Existenz geheimer CIA-Gefängnisse in Osteuropa hervor. Anfang Februar 2007 wurde Anklage gegen Brotz, Jost und den ehemaligen Chefredakteur des SonntagsBlicks Christoph Grenacher erhoben.

"Wie bei mehreren Ermittlungen gegen Journalisten in Deutschland, scheint es auch in diesem Schweizer Fall in erster Linie um die Identifikation der undichten Stelle bei den Behörden zu gehen - und darüber hinaus um die Abschreckung investigativer Journalisten. Haftstrafen für die Veröffentlichung brisanter Informationen sind völlig indiskutabel", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Dem Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Missständen müsse in der Gesetzgebung der Schweiz ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, als dies bisher der Fall sei.

Quelle: Pressemitteilung DJV

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