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Staatsminister Sinner: "Weitere Deregulierung im Internet ist möglich"

Archivmeldung vom 18.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In seinem Grußwort zur Eröffnung der BLM-Veranstaltung "Quo Vadis Rundfunkregulierung im Internet" am Donnerstag, 16.Oktober, nannte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, das Thema "eines der spannendsten, die zur Zeit auf der medienpolitischen Agenda stehen".

Wie richtig er damit lag, bewies nicht zuletzt die kontroverse Diskussion der folgenden Stunden. In welche Richtung es gehen wird, machte Staatsminister Eberhard Sinner deutlich mit seiner Aussage, dass eine weitere Deregulierung im Internet möglich sei.

BLM-Präsident Ring wies in seiner Einführung darauf hin, dass der Ausgangspunkt für eine Regulierung im Internet generell die Meinungsrelevanz der einzelnen Angebote sei. "Wir halten uns an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und entwickeln uns nicht, wie manche befürchten, zu einer Internetpolizei. Daran haben wir weder Interesse, noch die Kapazitäten und die rechtliche Legitimation", so Ring. Eine entsprechende Änderung der Fernsehsatzung der Landeszentrale setze lediglich geltendes Recht um und stelle durch das abgestufte Zulassungsverfahren eine Deregulierung dar, die es etwa Anbietern von lokalen oder regionalen audiovisuellen Inhalten im Internet möglich mache, mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren ihre als Rundfunk klassifizierten Inhalte zu verbreiten.

Staatsminister Eberhard Sinner machte deutlich, dass die Regulierung von Rundfunkinhalten grundsätzlich von den Prämissen Technikneutralität und Gleichbehandlung ausgehen müsse. Hinsichtlich des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der noch in diesem Jahr unterzeichnet werden soll, wies er darauf hin, dass darin schon eine engere Definition von Rundfunk zugrunde gelegt sei. Rundfunkinhalte seien durch eine lineare Ausstrahlung gekennzeichnet, während Inhalte, die auf Abruf verbreitet werden, nicht Rundfunk sind. Man habe damit die Unterscheidungsmerkmale der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste übernommen. Sinner verdeutlichte aber auch, dass die Rundfunkregulierung selbstverständlich auch für entsprechende Angebote der Verlage gelten würde. Grundsätzlich zeigte er sich zuversichtlich, dass es in Zukunft zu einer weiteren Deregulierung im Internet kommen werde.

Prof. Dr. Rossen-Stadtfeld stellte in acht Thesen die Ergebnisse seines Gutachtens zu "Rundfunk und Presse im Internet" vor. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass Rundfunkregulierung im Internet notwendig ist und dass es dabei keine Ausnahme für Presseunternehmen gebe. Grundsätzlich anders sah das Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Eines seiner zahlreichen Argumente war dabei, dass es im Internet im Gegensatz zu den anderen Übertragungswegen keine Kapazitätsengpässe und damit auch keine Auswahlproblematik gebe. Damit würde sich auch eine Genehmigung von Angeboten erübrigen. Im Ergebnis identisch, jedoch im Detail unterschiedlich argumentierte Dr. Guido Brinkel, Vertreter des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Brinkel sah in der gesamten Medienregulierung eine zu starke Rundfunk-Zentriertheit. Ziel müsse es sein, von der bestehenden Doktrin weg zu kommen, hin zu einer Medienordnung, die mehr auf Selbstregulierung und Außenpluralität setze. Als Vorbild nannte er den Jugendmedienschutzstaatsvertrag mit dem Modell der regulierten Selbstregulierung. Claus Grewenig, stellvertretender Geschäftsführer und Justiziar des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) plädierte zwar für die gleiche Regulierung gleicher Inhalte, sprach dabei aber einer grundsätzlichen Deregulierung das Wort. Man müsse weg von einem "Regulierungsregime", das unter dem Rundfunkbegriff stehe, so Grewenig. Wie in der entsprechenden Richtlinie der EU sollte in Zukunft das Dach der Regulierung "Audiovisuelle Medien" heißen.

In der abschließenden Diskussion wurden die gegensätzlichen Standpunkte offensichtlich. Während die Vertreter der Medienpolitik und der Regulierung, Dr. Klaus-Peter Potthast, Medienreferent in der Bayerischen Staatskanzlei, und Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), versuchten deutlich zu machen, dass die Regulierung nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht die zahlreichen Blogger und Online-Communities, sehr wohl aber audiovisuelle Angebote der Verlage betreffe, forderten der Blogger Julius Endert und eine Reihe von Besuchern der Veranstaltung eine generelle Meinungsfreiheit im Netz. Dieser Forderung schloss sich auch der Verleger Dr. Dirk Ippen an. Annette Kümmel, Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat.1 Media AG, kritisierte, dass auch nach der Neudefinition des Rundfunkbegriffs im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht klar werde, welche Angebote als Rundfunk zu betrachten sind und welche nicht. "Wenn wir als Medienunternehmen, die seit Jahren mit Regulierung konfrontiert sind, schon Verständnisschwierigkeiten haben, wie soll es dann erst jungen Internet-Anbietern gehen, die diese Art von Regulierung bisher überhaupt nicht kannten", so Kümmel. Neu in der Diskussion war eine Aussage von Dr. Potthast, der darauf hinwies, dass die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag genannte Bagatellgrenze von 500 zeitgleichen Zugriffen nicht statisch zu sehen sei, sondern von den Landesmedienanstalten auch höher angesetzt werden könne. Ingesamt wurde in der Diskussion deutlich, dass es von Seiten der Regulierung noch mehr Transparenz bedarf, um gerade Bloggern und Internet-Anbietern die bestehende "Regulierungsphobie", wie es Langheinrich ausdrückte, zu nehmen.

Quelle: BLM

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