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Grandt: In Deutschland nimmt die Medienzensur immer totalitärere Züge an!

Archivmeldung vom 03.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Olaf Peuss, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Olaf Peuss, on Flickr CC BY-SA 2.0

Während hiesige Politiker nicht müde werden, die Pressefreiheit in anderen Ländern, wie etwa in der Türkei, anzumahnen, geht sie, wie der investigative Journalist Guido Grandt schreibt, hierzulande immer mehr zu Grunde!

Grandt weiter: "Denn vor kurzem erst hat der Deutsche Presserat seine journalistischen Grundregeln, den Pressekodex, korrigiert. Gemeint ist die Richtlinie 12.1, die sich mit der Gefahr der Diskriminierung durch Berichterstattung auseinandersetzt.

Bei Ziffer 12.1 geht es um die Frage, in welchen Fällen Medien auf die Nennung der Herkunft eines (Straf-)Täters verzichten sollten, und wann die Weiterverbreitung von Ethnie oder Religion gerechtfertigt ist.

So lautete alte Richtlinie 12.1:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Wie bereits erwähnt, hat nun der Zensurhammer zugeschlagen. Die neue Richtlinie 12.1 lautet:

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

12.1 ist die meist diskutierte Ziffer der journalistischen Grundregeln, zu deren Einhaltung sich Redaktionen freiwillig verpflichtet haben. Kritiker forderten bereits seit Längerem eine Überarbeitung, einige gar die Abschaffung der Regel.

Ich sage Ihnen: Diese „Medien-Selbstzensur“ ist ein weiterer Schritt zur Abschaffung der so hochgelobten Pressefreiheit in Deutschland! Sie widerspricht jeglichen Grundsätzen.

Durch das Weglassen der Herkunft der Täter wird das Vertrauen in die Mainstream-Medien noch mehr als bisher erschüttert."

Lesen Sie hier im vollständigen Beitrag warum diese Änderung so gravierende Folgen hat: http://www.guidograndt.de/2017/04/02/alarm-presserat-verabschiedet-zensur-bei-der-nennung-von-auslaendischen-straftaetern/

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