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VDZ warnt nach neuerlichem Caroline-Urteil vor weiterer Beschränkung der Berichterstattung über Prominente

Archivmeldung vom 07.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Überraschenderweise hat der Bundesgerichtshof mit mehreren Urteilen vom gestrigen Tage die Freiheit der Presse in der Berichterstattung über öffentliches Verhalten Prominenter eingeschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 1999 klargestellt, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Berichten über das öffentliche Verhalten von Stars aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft auch außerhalb ihrer unmittelbaren Funktionen hat. Demgegenüber wollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Pressefreiheit auf die Funktionsausübung öffentlicher Personen reduzieren und hatte deshalb die Veröffentlichung von Bildern über öffentliches Privatverhalten der Prinzessin von Hannover verboten.

In den nun vom Bundesgerichtshof verhandelten Fällen ging es wiederum um Bilder von harmlosen öffentlichen Auftritten Prominenter, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind. In Abkehr davon hält der Bundesgerichtshof nun nur noch diejenigen Bilder für zulässig, die zu einer Debatte mit spezifischem Sachgehalt beitragen. Das soll beispielsweise bei Bildern vom Strandurlaub nicht generell, aber dann der Fall sein, wenn gleichzeitig nahe und selbst prominente Angehörige des am Strand abgelichteten Prominenten ernstlich erkrankt sind. "Der Bundesgerichtshof verlässt mit diesem schwammigen Kriterium seine eigene Prämisse, nach der Pressefreiheit voraussetzt, dass die Presse selbst nach publizistischen Kriterien entscheiden darf, was aus der Masse des Zeitgeschehens berichtenswert erscheint", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Das Bundesverfassungsgericht wird dieser bedenklichen Annäherung an die zu restriktive französische Rechtsprechung hoffentlich eine Absage erteilen. Andernfalls könnten Prominente aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft eine Macht über die sie betreffende Berichterstattung gewinnen, die mit einer freiheitlichen Demokratie nur schwerlich vereinbar scheint."

Quelle: Pressemitteilung  VDZ

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