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"Buntegate"-Urteil ist rechtskräftig

Archivmeldung vom 19.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Urteil im Prozess "Bunte" gegen "Stern" ist rechtskräftig. Gruner + Jahr geht nicht gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 30. Mai vor. Dies berichtet der Branchendienst "Kontakter" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Gegenstand des Rechtsstreits war ein "Stern"-Artikel über die zweifelhafte Recherchepraxis der Berliner Bild- und Presseagentur CMK, die für die "Bunte" gearbeitet hatte.

Das Burda-Blatt hatte gegen die Formulierung im Inhaltsverzeichnis "Das Privatleben prominenter Politiker wurde systematisch ausspioniert. Wer steckt dahinter? Die Illustrierte Bunte" geklagt. Das Gericht gab der Unterlassungsklage statt und verbot diese Berichterstattung. Ein durchschnittlicher Leser habe die angegriffenen Textpassagen zwingend so verstehen müssen, dass "Bunte" von den Methoden gewusst habe, so die Begründung.

G+J erklärt gegenüber dem "Kontakter", man gehe "nicht in Berufung, weil der Tatsachenkern des Artikels und die Recherchen des 'Stern' von der Gerichtsentscheidung in keiner Weise berührt wurden, sondern, im Gegenteil, in einer Beweisaufnahme sogar bestätigt worden sind". Laut "Stern" hatte die CMK unter anderen Franz Müntefering und Oscar Lafontaine bespitzelt. 

Quelle: W&V Werben & Verkaufen (ots)

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