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OLG Hamburg: NDR durfte Claassen-Äußerung aus "Sabine Christiansen"-Sendung herausschneiden

Archivmeldung vom 11.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 7. August 2006 festgestellt, dass der NDR presserechtlich korrekt gehandelt habe, als er eine missverständliche Äußerung des EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr Utz Claassen aus der ausnahmsweise voraufgezeichneten Sendung "Sabine Christiansen" vom 4. Juni 2006 herausgeschnitten hat.

Beim unbefangenen Zuschauer wäre andernfalls der unzutreffende Eindruck entstanden, so das Gericht, dass der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll einer Einladung von EnBW zu einem Bundesligaspiel gefolgt sei.

Das Gericht hat dem NDR untersagt, eine in diesem Zusammenhang seinerzeit auf Anfrage abgegebene Erklärung erneut zu verwenden. Da aus der in Frage stehenden Äußerung von Prof. Claassen ein unzutreffender Eindruck beim Zuschauer hätte entstehen können, so das Gericht, wäre der NDR jedoch berechtigt gewesen, eine Pressemitteilung zu verwenden, in der dies als Grund für die Kürzung der Sendung "Sabine Christiansen" genannt worden wäre.

Der NDR prüft zur Zeit, ob er gegen die vorläufige Untersagung des OLG Hamburg Rechtsmittel einlegt; dies umso mehr, als Prof. Claassen in der ersten Instanz erfolglos geblieben war.

Quelle: Pressemitteilung NDR

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