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Staatsanwaltschaft: Spiegel durfte Ibiza-Video zeigen

Archivmeldung vom 12.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft war die Weitergabe an den "Spiegel" und die Verbreitung des sogenannten Ibiza-Videos durch "Spiegel online" rechtens.

Das geht aus der österreichischen Ermittlungsakte hervor, berichtet die FAZ (Samstagausgabe) unter Berufung auf eine Berliner Anwältin. Sie vertritt Julian H., dem nachgesagt wird, das Ibiza-Video erstellt und verbreitet zu haben. In Spanien ist auch - so die Anwältin gegenüber der FAZ - die Herstellung des Videos nicht strafbar. Für den investigativen Journalismus bedeute dies eine Stärkung des Wächteramtes.

"Wenn Politiker einen derartigen Amtsmissbrauch ankündigen und darüber fabulieren, dann haben Journalisten das Recht, es nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu zeigen", zitiert die Zeitung die Anwältin. In der vergangenen Woche hatte der ehemalige österreichische Vizekanzler und FPÖ-Chef Hans-Christian Strache seinen Rückzug aus der Politik verkündete und sich dabei erneut als Opfer "rechtswidriger, hinterhältiger, demokratiefeindlicher Aktionen" inszeniert und im Hinblick insbesondere auf das sogenannte Ibiza-Video auf noch laufende Ermittlungen verwiesen. Strache hatte bereits im Mai in Deutschland und in Österreich Strafanzeige gegen "alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich" seien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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