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Nach drakonischem Baerbock-Strafbefehl: Tim Kellner im AUF1-Interview

Archivmeldung vom 22.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tim Kellner (2018), Archivbild
Tim Kellner (2018), Archivbild

Bild: Tim Kellner / Eigenes Werk

Exklusiv gegenüber AUF1 hat sich Tim Kellner persönlich zu dem Hammer-Strafbefehl geäußert: 8 Monate auf Bewährung plus 1.500 Euro „solidarisch verfügte” Geldstrafe dafür, dass er in seinem Videokanal einen lustigen und erkennbar satirischen Baerbock-Clip verwendet hatte. Der „Love Priest“ zeigt sich kämpferisch und bleibt standhaft. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Dass er juristischen Gegenwind erfährt, ist für Tim Kellner alias „Love Priest”, Betreiber des (real-)satirischen Youtube-Kanals „Love Channel“ mit fast einer halben Million Abonnenten, wahrlich nichts Neues. Und auch nicht, dass er dabei fast immer obsiegt, denn seine Äußerungen und Inhalte sind immer von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das hält seine Gegner, die geschworenen Feinde von freier Rede und politischer Opposition der linksgrünen Politriegen, freilich nicht davon ab, es immer wieder zu versuchen, Kellner mit zivil- und auch strafrechtlichen Schritten zum Schweigen zu bringen.

Schonungslos dem System den Spiegel vorgehalten

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Kellner hält ihnen in seinen Videos schonungslos den Spiegel vor und überlässt es ihnen sich selbst, sich zu entlarven und ihrer Stupidität zu überführen. Auf kaum einen trifft dies mehr zu als auf Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, deren fremdscham-würdige Auftritte und fast schon legendären Stilblüten („Gefanzerte Paarzeuge”, „Ostkokaine”, „Fressefreiheit“, „Lasst uns dieses Europa gemeinsam verenden”, „360-Grad-Wende”, „Nako”) für sich selbst sprechen. Kellners Kanal ist eine Art Mix aus der einstigen „Rudi’s Tagesschau” von Rudi Carrell und „TV Total” – und müsste in einer intakten Medienlandschaft eigentlich im Hauptprogramm als politisches Kabarett laufen.

Im besten Deutschland aller Zeiten jedoch bleibt nur der Weg in die Gegenöffentlichkeit, mit allen bekannten Folgen: Kellner, nebenbei noch Präsident eines Motorradclubs, geriet ins Visier des NRW-Verfassungsschutzes und wird seit Jahren in den Systemmedien als „rechtsextremer Rocker” diffamiert – und eben mit juristischen Schikanen überzogen.

Neuer Straftatbestand

Was er aber jetzt erleben musste, war auch für ihn eine neue Dimension: Auf Veranlassung des Bundesjustizministeriums hin wurde ihm die „gegen Personen des politischen Leben gerichtete Beleidigung und Verleumdung” nach Paragraph 188, Absatz 1, Absatz 2 Variante 2 Strafgesetzbuch (in Verbindung mit Paragraph 194 sowie Paragraphen 52 und 54, Absatz 1 Strafgesetzbuch) zur Last gelegt. Anlass war, wie Kellner im Interview erklärt, wohl ein gar nicht von ihm stammender Videoclip über Annalena Baerbock, den er lediglich in seinen Beiträgen geteilt hatte.

Wie nervös und dünnhäutig die politische Nomenklatur der Ampel inzwischen ist, zeigt die völlig überzogene und unsouveräne Reaktion, quasi von höchster Stelle den ansonsten heillos überforderten Justizapparat zur Abstrafung eines satirischen Kritikers zweckzuentfremden. Eine politisch linientreue Provinzrichtern am Amtsgericht Detmold willfahrte den Berliner Polit-Granden pflichtschuldigst und behandelte den Fall mit einer Priorität, die man sich bei tagtäglichen Sexual- und Messerdelikten aus dem „Fachkräfte”-Milieu oder bei Fällen von Einbruch- und Diebstahl sonst nur wünschen würde.

Abnormes Strafmaß

Außergewöhnlich drakonisch war auch das Strafmaß des Kellner zugestellten Strafbefehls: Acht Monate auf Bewährung plus 1.500 Euro Strafzahlung, zu zahlen an das UN-Flüchtlingshilfswerk. Ein besonders perfider Seitenhieb des Gerichts gegen Kellner, dem angebliche „Hetze“ gegen Migranten unterstellt wird – obwohl der „Love Priest” nachweislich das genaue Gegenteil propagiert. Übrigens: Bei dem Tatvorwurf gegen Kellner handelt es sich um einen neuen Gummi-Tatbestand, mit dem der Linksstaat vor allem die Kriminalisierung politischer Gegner vereinfachen will. Kellners Fall zeigt exakt, wie missbräuchlich diese rechtliche Handhabe nun verwendet wird.

Natürlich lässt sich Kellner nicht unterkriegen. Gegen den Strafbefehl wurde postwendend Widerspruch eingelegt. Im AUF1-Interview erklärt er selbstbewusst: „Ich freue mich auf die Verhandlung!”, und kündigt an, durch alle Instanzen zu gehen – bis zu einem „des Love Priest würdigen” Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wenn es sein müsse, so Kellner augenzwinkernd. Die Unterstützung seiner zahlreichen Fans ist dem „Love Priest” dabei sicher.

Hier das ganze AUF1-Exklusiv-Interview mit Tim Kellner:

Quelle: AUF1.info

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