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Unterlassungserklärung des SPIEGEL bzgl. Fakenews über AfD-Sprecher in Duisburg

Archivmeldung vom 03.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unterlassungserklärung des SPIEGEL bzgl. Fakenews über AfD-Sprecher in Duisburg
Unterlassungserklärung des SPIEGEL bzgl. Fakenews über AfD-Sprecher in Duisburg

Bild: AfD Deutschland

Am 8. April 2019 hatte der Journalist Wigbert Löer im SPIEGEL unter der Überschrift „AfD-Rechtsaußen unter Druck“ über die vermeintliche Teilnahme des Duisburger AfD-Kreissprechers Andreas Laasch an einer Maidemonstration der rechtsextremen Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) im Jahre 1993 berichtet.

Dabei berief sich der SPIEGEL auf ein angebliches Fahrtenprotokoll der FAP, welches dem Magazin zugespielt worden war. Laasch wurde in diesem Dokument als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft der FAP aufgeführt.

Andreas Laasch wies den Vorwurf einer Teilnahme bei Demonstrationen der FAP zurück und forderte den SPIEGEL rechtsanwaltlich zur Unterlassung der Behauptung auf, er habe in Jugendjahren Kontakte zur inzwischen verbotenen FAP unterhalten.

Der SPIEGEL unterzeichnete die Unterlassungserklärung und verpflichtete sich, es künftig zu unterlassen, den Duisburger Kreissprecher in den Kontext neonazistischer Demonstrationen zu setzen.

Der Bericht über den AfD-Kreissprecher reiht sich nahtlos in die früheren Ereignisse um den SPIEGEl-Redakteur Claas Relotius ein, wobei der SPIEGEL wegen verfälschter und teils unwahrer Artikel in die Kritik geraten war. Der SPIEGEL sollte nun klarstellen, wie es zu dieser Veröffentlichung der Falschmeldung kommen konnte und von wem er das vermeintliche FAP-Dokument zugespielt bekommen hatte.

Quelle: AfD Deutschland

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