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Frei: Mehr Schutz vor strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur und Meinungsterror: Wer bestimmt in Deutschland darüber wer die "Richtige" und wer die "Falsche" Meinung besitzt? Viele fühlen sich vollständig nicht repräsentiert (Symbolbild)
Zensur und Meinungsterror: Wer bestimmt in Deutschland darüber wer die "Richtige" und wer die "Falsche" Meinung besitzt? Viele fühlen sich vollständig nicht repräsentiert (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

An diesem Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: "Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktionen schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass über zwei Jahre nach der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes der Schutz der Nutzer von Facebook, Twitter und Co. vor rechtswidrigen Inhalten weiter verbessert werden muss."

Frei weiter: "Dieses Ziel setzen wir nun mit dem Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes um. Dazu gehören ein gut erreichbares und handhabbares Meldesystem ohne komplizierten 'Klickweg', ein geregeltes Verfahren zur Wiedereinstellung zu Unrecht gelöschter oder gesperrter Inhalte und die effiziente Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber den Plattformbetreibern. Der Grundgedanke des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bleibt: Facebook, Twitter und Co. sind weiterhin für die Löschung rechtswidriger Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. Im Verfahren werden wir uns einige Punkte natürlich noch genauer ansehen, so etwa den, ob die derzeitigen Löschfristen für die Netzwerke praxisgerecht, an manchen Stellen zu lang, an anderen zu kurz bemessen sind.

Trotz anfänglicher Bedenken bei der Schaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat sich gezeigt: Das Gesetz ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Hasskriminalität, strafbaren Falschnachrichten und anderen strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken. Es findet einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten und der Freiheit jedes einzelnen, seine Meinung öffentlich zu äußern. Sorgen, dass es hier zu flächigem Overblocking kommen könnte, haben sich bislang nach unserer Kenntnis nicht bestätigt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit seinen Meldepflichten für soziale Netzwerke ist deshalb eine Erfolgsgeschichte."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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