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YouTube Sperrung in der Türkei verstößt gegen Meinungsfreiheit

Archivmeldung vom 20.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Sperrung der YouTube-Webseite in der Türkei erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, Erika Steinbach MdB sowie der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger Haibach MdB:

Die Entscheidung eines Gerichtes in der zentralanatolischen Stadt Sivas die türkische YouTube-Seite wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Staatsgründers Atatürk sperren zu lassen, ist ein inakzeptabler Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Es gehört zum Wesen einer wehrhaften Demokratie, dass sie auch mit unbequemen Meinungsäußerungen zurechtkommt.

Das Urteil reiht sich in eine Kette von Vorfällen ein, bei denen das Recht auf freie Meinungsäußerung in inakzeptabler Weise eingeschränkt wurde. Berichte unabhängiger Nichtregierungsorganisationen belegen, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten, Schriftsteller, Intellektuelle und Menschenrechtsverteidiger in der Türkei immer noch zum Alltag gehören. Der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches - welcher die Herabwürdigung des Türkentums unter Strafe stellt - ist dabei oft ein Vehikel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Türkei hat sich mit der Ratifikation des Internationalen Abkommens über bürgerliche und politische Rechte auch international zur Einhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Für ein Land, welches den Beitritt zur europäischen Wertegemeinschaft anstrebt, muss die Einhaltung dieser Verpflichtung oberstes Gebot sein.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion


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