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Datenschützer kritisieren GEZ-Praxis

Archivmeldung vom 22.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Datenschützer haben die Praxis der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kritisiert, mit gekauften Adressen von Einwohnermeldeämtern und Telefonbuchverlagen auf Neukundenfang zu gehen.

"Es gibt nach wie vor keine Rechtsgrundlage für die Anmietung von Adressen", sagte Sven Hermerschmidt, Referent bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe). "Deshalb darf es auch nicht geschehen." Berliner und Brandenburger Datenschützer schlagen vor, die Verwendung der Daten einzuschränken und nur dann zuzulassen, wenn dadurch festgestellt werden kann, ob eine Person als Rundfunkteilnehmer angemeldet ist oder nicht.
Die GEZ selbst wollte sich zu den Vorwürfen der Datenschützer auf Anfrage nicht äußern, verwies aber auf eine Stellungnahme des Datenschautzbeauftragten des Südwestrundfunks, Armin Herb. Herb hatte die Adressanmietung verteidigt und den Landesdatenschützern "Undankbarkeit" vorgeworfen.

Quelle: Pressemeldung Der Tagesspiegel

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