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VDZ: Panorama-Beitrag der ARD zum Rundfunkstaatsvertrag setzt tendenziöse Berichterstattung in eigener Sache fort

Archivmeldung vom 16.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem die ARD bereits vor zwei Wochen mit ihrem von Deutschlands Medienjournalisten ob seines offensichtlichen Propaganda-Charakters heftig kritisierten Beitrags "Klicks & Kohle" (SWR) die derzeitige Debatte um den 12. Rundfunkstaatsvertrag um einige bemerkenswerte Facetten bereichert hat, legte nun das ARD-Politikmagazin Panorama nach.

Laut Panorama verwehre der aktuelle Entwurf zum neuen Rundfunkstaatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Sendern die Entwicklungsmöglichkeiten im Internet und begünstige einseitig die Verlage. Im Zentrum der Kritik: Die Begrenzung der Beitragsverfügbarkeit von Beiträgen im Internet auf sieben Tage.

"Die Penetranz, mit der die öffentlich-rechtlichen Anstalten derzeit versuchen, sowohl die politischen Entscheidungsträger wie die Öffentlichkeit mit tendenziöser und z.T. irreführender Berichterstattung zu beeinflussen, belegt nur, wie notwendig eine klare Regelung für die Medienordnung in Deutschland ist", so ein VDZ-Sprecher heute in Berlin. Bereits jetzt nutzten die öffentlich-rechtlichen Sender, ausgestattet mit einem üppigen Gebührenvolumen von 7,5 Mrd. Euro nahezu unbegrenzt das Internet für ihre Belange. Der diskutierte Gesetzesentwurf gebe im Übrigen die bislang für das gesamte Online-Angebot geltende Schranke für Bewegtbilder auf. Abrufvideos seien also auch sendungsunabhängig zulässig, womit der Sendungsbezug für Textdienste praktisch die letzte, sehr dezente materielle Schranke bleibe. Werde diese Schranke des Sendebezugs für Textdienste gestrichen oder verwässert, bedeute das die Zulassung unbeschränkter öffentlich-rechtlicher Presse in Deutschland. "Der Tunnelblick der öffentlich-rechtlichen Sender auf das Thema Internet darf nicht auch noch von der Politik sanktioniert werden. Einseitige Begünstigung einer Staatspresse im Netz gefährdet nicht nur existenziell das Fundament der Verlage, sie gefährdet auch Pluralität und Qualität unserer Medien und damit die freie Presse schlechthin."

Quelle: VDZ

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