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Urheberrechtsvereinbarung macht Millionen weiterer Bücher online verfügbar

Archivmeldung vom 28.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach zweijährigen Verhandlungen geben die Authors Guild, die Association of American Publishers (AAP) und Google heute eine richtungsweisende Vereinbarung bekannt, die den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus den Sammlungen bedeutender US-Bibliotheken, die Partner der Googles Buchsuche sind, ermöglicht.

Dieses Abkommen ist die Reaktion auf eine Sammelklage der Authors Guild sowie einer davon unabhängigen Klage fünf grosser US-Verlage, die stellvertretend für die AAP vor Gericht gezogen waren. Die erzielte Einigung steht aktuell noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksgerichts des Southern District of New York.

Das Abkommen kommt einerseits "normalen" Lesern sowie Wissenschaftlern entgegen. In erster Linie erweitert es jedoch die Möglichkeiten von Autoren und Verlagen, ihre Inhalte in digitaler Form anbieten zu können, indem mit Hilfe der Google Buchsuche online darauf zugegriffen werden kann. Somit stehen Millionen weiterer Bücher im Internet zur Verfügung. Das Abkommen berücksichtigt in besonderem Masse die Rechte und Interessen der Urheber, bietet diesen ein effizientes Mittel zur Kontrolle des Online-Zugriffs auf ihr geistiges Eigentum und bietet zudem eine attraktive, zusätzliche Einnahmequelle für Autoren und Verlage.

Die Genehmigung des Gerichts vorausgesetzt, beinhaltet die Vereinbarung folgende Punkte:

    - Zugang zu nicht mehr verlegten Büchern - Grössere Aufmerksamkeit für
      Millionen urheberrechtlich geschützter Werke, auch für solche, die
      Aktuell nicht mehr verlegt werden. Leser in den USA haben die
      Möglichkeit, diese Werke im Internet zu finden und online eine Vorschau
      dieser Bücher zu lesen.
    - Weitere Möglichkeiten zum Erwerb urheberechtlich geschützter Bücher -
      Verleger und Autoren bauen das Online-Angebot für urheberrechtlich
      Geschützte Werke aus und erweitern somit den elektronischen Markt für
      Bücher in den USA.
    - Institutionelle Abonnements für Millionen von Online-Büchern - Ein
      Angebot an Hochschulen, Universitäten und andere Bildungsorganisationen
      Im Rahmen von Abonnements Online-Zugang zu den Sammlungen einiger der
      Grössten und renommiertesten Bibliotheken der Welt zu erhalten.
    - Kostenloser Zugang für Bibliotheken - Die kostenlose Bereitstellung von
      vollständigen, online-zugänglichen Büchern, die aktuell nicht mehr
      verlegt werden, für festgelegte Computer in öffentlichen Büchereien und
      Universitätsbibliotheken.
    - Eine Vergütung für Autoren und Verlage sowie die Kontrollmöglichkeiten
      über den Zugang zu deren Werken - Die Einnahmen aus dem Online-Angebot
      der Google Buchsuche sowie - voraussichtlich - ähnlicher Programme
      anderer Anbieter werden mit Hilfe eines neuen, unabhängigen und
      gemeinnützigen Registers verteilt. Dieses Register identifiziert zudem
      Rechteinhaber und sammelt und pflegt wichtige Informationen über diese.
      Rechteinhaber können selbst entscheiden, ob sie in dieses Register
      aufgenommen werden wollen oder nicht.

Im Rahmen der Vereinbarung wird Google eine Zahlung in Höhe von US$ 125 Millionen Dollar leisten. Das Geld dient zur Erstellung des "Buchrechte-Registers", zur Begleichung der bestehenden Forderungen von Autoren und Verlagen sowie zur Übernahme der angefallenen Kosten des Verfahrens. Die Vereinbarung beendet das Verfahren Authors Guild vs. Google, einer Sammelklage, die am 20. September 2005 von der Authors Guild und diversen weiteren Autoren eingereicht wurde, sowie eine Klage, die am 19. Oktober 2005 von folgenden fünf bedeutenden Mitgliedern der Association of American Publishers (AAP) angestrengt wurde: Der McGraw-Hill Companies, Pearson Education, Penguin Group (USA), John Wiley & Sons und Simon & Schuster.

Inhaber eines Urheberrechts nach US-Recht können ihre Arbeiten in das "Buchrechte-Register" aufnehmen lassen und erhalten so die Möglichkeit, im Rahmen von Firmen-Abonnements, des Online-Verkaufs von Büchern, von Werbeeinnahmen oder weiterer Quellen zusätzliche Einnahmen zu generieren. Falls ihre Werke bereits digitalisiert wurden, ist auch eine nachträgliche Barbezahlung möglich.

Eine Vielzahl der US-Bibliotheken, die bereits Partner von Googles Bibliotheksprogramm sind, haben bereits ihre Teilnahme an diesem Projekt signalisiert - so beispielsweise die Universitäten von Kalifornien, Michigan, Wisconsin und Stanford. Ihre Anstrengungen, den Zugang zu ihren Beständen zu ermöglichen und zu bewahren, haben eine wichtige Rolle dabei gespielt, dieses Abkommen zu realisieren. Durch ihre Teilnahme unterstreichen diese Bibliotheken ihren Wunsch, noch mehr Bücher für Studenten, Wissenschaftler und "normale" Leser in den USA zugänglich zu machen. Es wird erwartet, dass in naher Zukunft weitere Bibliotheken in den USA an diesem Projekt teilnehmen werden.

Dieses neue Angebot im Rahmen des Projekts steht zunächst ausschliesslich US-Nutzern der Google Buchsuche zur Verfügung. Für Nutzer ausserhalb der Vereinigten Staaten ändert sich bei Googles Buchsuche zunächst nichts, es sei denn, Rechteinhaber genehmigen ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf andere Länder der Welt.

"Ein Buch zu schreiben ist harte Arbeit und es noch härter, dafür angemessen bezahlt zu werden", sagt Roy Blount Jr., Präsident der Authors Guild. "Als Leser und Wissenschaftler ist es für mich ein grosser Gewinn, von meiner örtlichen Bücherei die grossartigsten Bibliotheken der Welt Online durchsuchen zu können. Nun ja, und auch als Autoren schätzen wir eine entsprechende Bezahlung, wenn Menschen unser Werk nutzen. Daher empfinde ich dieses Abkommen als ausgesprochen sinnvoll."

"Dieses historische Abkommen ist ein Sieg für alle", sagt Richard Sarnoff, Vorsitzender der Association of American Publishers. "Aus unserer Sicht schafft es einen innovativen Rahmen für die Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien in einer schnell wachsenden digitalen Welt. Die Vereinbarung dient den Lesern, indem sie einen breiteren Zugang zu einer grossen Auswahl ansonsten schwer auffindbarer Bücher schafft und ermöglicht Verlagen die Nutzung eines kommerziell attraktiven Geschäftsmodells, das sowohl Kontrolle als auch Wahlmöglichkeiten für Rechteinhaber beinhaltet."

"In den Anfängen der Google Buchsuche war es unser Traum, einen Online-Zugang zu Büchern zu haben und die Suche nach Büchern immer weiter zu vereinfachen. Schritt für Schritt nähern wir uns diesem Ziel. Mit der heutigen Vereinbarung haben wir ein Riesenschritt in die richtige Richtung getan", sagt Sergey Brin, Mitgründer und Präsident von Google. "Zusammen mit Autoren, Verlagen und Bibliotheken arbeiten wir daran, immer mehr Offline-Inhalte für alle Menschen der Welt Online verfügbar zu machen."

Für weitere Informationen zu diesem Abkommen, unter anderem Informationen darüber, ob Sie möglicherweise berechtigt sind, sich an der Sammelklage zu beteiligen, besuchen sie bitte folgende Webseite: http://books.google.com/booksrightsholders. Berechtigt, sich an der Sammelklage zu beteiligen, sind Autoren und Verlage, sowie deren Erben und/oder Nachfolger, deren Bücher und schriftliche Werke durch das US-Urheberrecht geschützt werden. 

Quelle: Authors Guild

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