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Bericht: Journalisten auf schwarzer Liste waren in türkischen Kurdengebieten

Archivmeldung vom 11.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die 32 deutschen Journalisten, denen beim G20-Gipfel am vergangenen Freitag der Zutritt verwehrt worden war, hatten offenbar zuvor in den Kurdengebieten im Südosten der Türkei gearbeitet. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Den Journalisten war am Freitagmittag in Hamburg von deutschen Beamten gesagt worden, dass ihre Akkreditierung mit sofortiger Wirkung ungültig sei. Bei den betroffenen Journalisten handelt es sich laut SZ zum großen Teil um Deutsche. Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte neun von ihnen auch schriftlich mit, "im Benehmen zwischen den beteiligten Behörden" sei entschieden worden, "Ihnen den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern, die Akkreditierung zu entziehen und Sie von der Veranstaltung auszuschließen".

Bei diesen "beteiligten Behörden" handele es sich ausschließlich um deutsche Stellen, erklärte am Dienstag Regierungssprecher Steffen Seibert. Zweifel daran löste allerdings der zeitliche Ablauf aus, schreibt die Zeitung. Die deutschen Behörden hatten sich viele Wochen Zeit genommen, alle Anträge von Journalisten zu prüfen. Auch die US-Sicherheitsbehörden hatten in den zurückliegenden Wochen der intensiven Prüfung offenbar keine Einwände gegen die 32 Namen auf der Liste, berichtet die SZ weiter.

Dass eine Ablehnung dieser Personen doch noch in letzter Minute kam, spreche für eine einzelne Quelle. Es ist gängige Praxis, dass deutsche Sicherheitsbehörden bei einer solche internationalen Veranstaltung auch Warnhinweise von ausländischen Nachrichtendiensten aufnehmen, bevor sie sicherheitsrelevante Entscheidungen treffen. Allerdings liegt es an den deutschen Behörden, diese kritisch zu prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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