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Bertelsmann-Tochter verklagt Rapper Fler

Archivmeldung vom 23.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fler (2011)
Fler (2011)

Von NicoJenner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18708165

Rap-Star Fler streitet sich vor Gericht mit dem Bertelsmann-Tochterunternehmen Sonopress um die Zahlung von 33000 Euro für ausgelieferte CDs. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt in seiner heutigen Ausgabe. Am kommenden Dienstag stehen sich die Streitparteien vor dem Oberlandesgericht Hamm gegenüber. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des 34 Jahre alten Rappers aus Berlin angeordnet. Streitobjekt ist das 2014 erschienene Fler-Album »Neue Deutsche Welle 2«.

Sonopress hatte es in nicht näher genannter Anzahl in verschiedenen Verkaufsformaten (Standard Edition/Premium Edition) hergestellt und an Flers eigenes Label "Maskulin" ausgeliefert. Sonopress stellte 69000 Euro in Rechnung, von denen der 34 Jahre alte Rapper lediglich 20000 Euro zahlte. Über weitere Zahlungen entbrannte ein Streit, der Sonopress zur Klage veranlasste. Das Unternehmen verweist auf E-Mail-Verkehr mit Rapper Fler.

Darin hätten sich beide Parteien auf einen noch zu zahlenden Restbetrag von 33000 Euro verständigt. Das Landgericht Bielefeld hatte den Rapper zur Zahlung dieser Summe verurteilt. Dagegen richtet sich jetzt dessen Berufung. Flers aktuelles Album »Vibe« stand im Spätsommer 2016 in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Platz 1 der Charts.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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