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Gremienvorsitzende der ARD beschließen gemeinsame Leitlinie für außertarifliche Vergütungen

Freigeschaltet am 15.07.2025 um 12:17 durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Tim Kellner / Eigenes Werk

Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD haben eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten verabschiedet. Ziel ist es, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen.

Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von hohem öffentlichem Interesse. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspricht aus Sicht der Verwaltungsräte dem gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 

Die Vergütungsleitlinie legt anstaltsübergreifende Vergütungsgrundsätze fest und soll von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten herangezogen werden, die anschließend den zuständigen Aufsichtsgremien zur Beratung bzw. Zustimmung vorgelegt werden. Damit ist bereits ein erster Schritt zur Erfüllung der künftigen Vorgaben des § 31h MStV-E vollzogen, möglichst einheitliche Standards bei den Vergütungskonzepten sicherzustellen.

Die Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) "AT-Gehaltsstrukturen" entwickelt, die sich seit Ende 2021 regelmäßig im Austausch zu Fragen der außertariflichen Vergütung befindet. Anfang 2024 hat sich die aus je einem Verwaltungsratsmitglied jeder Landesrundfunkanstalt bestehende Arbeitsgruppe darauf verständigt, gemeinsame Standards zu vereinbaren und die entsprechende Leitlinie zu erarbeiten.

Damit soll nicht nur die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten anhand vergleichbarer und angemessener Maßstäbe bestimmt werden. Vielmehr äußert sich die Leitlinie auch zur Altersversorgung, Ruhegeldern, Übergangsgeldern und Abfindungszahlungen.

Mit klaren und nachvollziehbaren Vergütungsmodellen im AT-Bereich setzen die Verwaltungsräte auf Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln.

Quelle: ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) (ots)

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