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RTL: DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen

Archivmeldung vom 22.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mediengruppe RTL Deutschland
Mediengruppe RTL Deutschland

Anders als von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) in einer gestrigen Pressemeldung veröffentlicht verstößt DSDS nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen. Richtig ist: RTL legt wie vereinbart alle Castingfolgen von DSDS der dafür zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung und Freigabe vor Ausstrahlung vor.

Die gestern von der KJM genannte Folge 1 der aktuellen Staffel hatte von der zuständigen FSF die Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag erhalten.

Die KJM kam - anders als in der Headline behauptet - im Text ihrer gestrigen Pressemeldung "nach intensiver Diskussion" selbst zu dem Schluss, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF "die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden." Im Klartext: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens und ist damit nicht zu beanstanden.

Hinzu kommt, dass die KJM in ihren öffentlichen Ausführungen eine Folge ausführlich kritisiert, die in der beschrieben Version nicht im Nachmittagsprogramm von RTL gezeigt wurde.

Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL: "Diese bewusst oder unbewusst irreführende Kommunikation der KJM wird der Sensibilität der Thematik nicht gerecht."

Quelle: Mediengruppe RTL Deutschland

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