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Helmut Kohls Ex-Ghostwriter steuert auf weitere Niederlage zu

Archivmeldung vom 10.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cover des Buches "Vermächtnis Die Kohl-Protokolle"  von Heribert Schwan und Tilman Jens
Cover des Buches "Vermächtnis Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens

Helmut Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan steuert im Rechtsstreit gegen den Altkanzler auf eine weitere Niederlage zu. Das Oberlandesgericht Köln deutete im ersten Prozesstag der Berufungsverhandlung an, dass es die Veröffentlichung von Kohl-Zitaten in Schwans Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" für nicht rechtmäßig hält. Schwan habe womöglich eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt.

Schon in der ersten Instanz hatte Kohl vor dem Landgericht Köln überwiegend Recht bekommen, wonach das Buch nicht in der ursprünglichen Form ausgeliefert werden dürfe.

In dem Rechtsstreit geht es um insgesamt 115 pikante Kohl-Zitate, die der frühere Ghostwriter schließlich in einem eigenen Werk und gegen den Willen Kohls veröffentlichte.

Das Gericht kündigte das Urteil für den 5. Mai an. Schwan droht außerdem eine Klage auf Schadenersatz in Millionenhöhe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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