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Neue Gesetzentwürfe können vor Redaktions- durchsuchungen und Lauschangriffen schützen

Archivmeldung vom 02.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Pressefreiheit warnt der Deutsche Presserat vor Lücken in deutschen Gesetzen, die den Eingriff von Behörden in den Arbeitsbereich der Journalisten ermöglichen. "Auch nach fast sechs Jahrzehnten der Demokratie in Deutschland ist die Pressefreiheit immer wieder neuen Angriffen ausgesetzt", erklärt Fried von Bismarck, Sprecher des Presserats.

"In seiner 50-jährigen Geschichte ist der Presserat stets für die Pressefreiheit eingetreten. Die jüngsten Vorfälle zeigen, wie wichtig dieses Anliegen bis heute geblieben ist." Nach der Durchsuchung der Cicero-Redaktion und der Überwachung der Telekommunikation von Journalisten in Dresden und Wolfsburg besteht dringender Handlungsbedarf.

Zwei Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP weisen nach Ansicht des Presserats jetzt den richtigen Weg, um Journalisten in Zukunft nachhaltig vor Redaktionsdurchsuchungen und Lauschaktionen zu schützen. Der Deutsche Presserat befürwortet das "Gesetz zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in Straf- und Strafprozessrecht" der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Entwurf der Bundestagsfraktion der FDP für ein "Gesetz zur Sicherung der Pressefreiheit". Darin ist ein wirksamer Schutz der Journalisten für die Fälle vorgesehen, bei denen sie in Ausübung ihres Berufes Informationen nutzen, die ihnen unter Verletzung von Dienstgeheimnissen zur Verfügung gestellt wurden. Sie würden in diesem Fall nicht rechtswidrig handeln. Denn das bisher im Strafprozessrecht zu wenig geschützte Zeugnisverweigerungsrecht und das daran anknüpfende Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot stellen wesentliche Voraussetzungen für eine freie und unabhängige Berichterstattung dar. Im Pressekodex ist der Informantenschutz in Ziffer 6 festgeschrieben: "Jede in der Presse tätige Person (...) wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis."

In den letzten 20 Jahren hat es nach Angaben des Presserats weit mehr als 150 Überwachungsfälle, Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen Journalisten gegeben. "Es liegt die Vermutung nahe, dass es dem Staat vor allem darum geht, Lücken im eigenen System aufzuspüren", erklärt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats. Bisher habe sich jedenfalls kein Tatverdacht - zum Beispiel des Geheimnisverrats - gegen einen Journalisten oder eine Redaktion erhärtet. Zudem stellt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 1. Februar 2005 klar, dass Maßnahmen bei Journalisten, die in Wahrheit darauf abzielen, undichte Stellen der Behörden zu ermitteln, verboten sind. "Gegenüber anderen Ländern ist die Pressefreiheit in Deutschland zwar vorbildlich geregelt", erläutert Tillmanns, "das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch bei uns immer wieder unter Druck gerät. Das zu verhindern, ist unter anderem die Aufgabe der freiwilligen Selbstkontrolle."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Presserat

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