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Kabelstreit: ARD-Position durch BGH-Urteile bestätigt

Archivmeldung vom 16.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Jochen Sievert / pixelio.de
Bild: Jochen Sievert / pixelio.de

Die ARD sieht sich durch die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zum "Kabelstreit" in den entscheidenden Punkten bestätigt. Die klaren Feststellungen des Gerichts seien "eine gute Entscheidung für die Zuschauerinnen und Zuschauer" sagte Karola Wille, Intendantin des in Kabelfragen innerhalb der ARD federführenden Senders MDR, in einer ersten Bewertung der Urteile.

Das Gericht habe in seiner Einschätzung ohne Wenn und Aber die Verpflichtung der Kabelnetzbetreiber bekräftigt, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu übertragen. Aus dieser Verpflichtung leite sich kein Anspruch auf den Abschluss des von den Kabelnetzbetreibern gewollten Einspeisevertrages ab.

Darüber hinaus habe das Gericht deutlich gemacht, dass die öffentlich-rechtlichen Programmangebote "von besonderem Wert für das Geschäftsmodell der Kabelnetzbetreiber sind", sagte Wille in Leipzig. Eine Rundfunkanstalt, die für das Geschäftsmodell von Kabelnetzbetreibern werthaltige Programme bereitstelle, müsse deshalb nicht noch zusätzlich Einspeiseentgelte bezahlen.

Dass die Entscheidungen der Oberlandesgerichte aufgehoben und zurückverwiesen wurden, hängt nach Einschätzung des Juristischen Direktors des MDR, Jens-Ole Schröder, damit zusammen, dass nach Auffassung des BGH die Umstände der Vertragskündigung durch die Vorinstanzen noch nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Sobald die vollständige Entscheidung des Bundesgerichtshofes vorliege, werde der MDR diese für die ARD eingehend prüfen und auswerten.

Quelle: ARD Radio & TV (ots)

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