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Zensur-Urteil: Böhmermanns "Schmähkritik" darf nur teilweise veröffentlicht werden - Erdogan gewinnt

Archivmeldung vom 10.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Grundrecht: Zensur verstößt gegen Gesetz (Foto: pixelio.de/Gerd Altmann)
Grundrecht: Zensur verstößt gegen Gesetz (Foto: pixelio.de/Gerd Altmann)

Bestimmte Passagen der "Schmähkritik" von TV-Moderator Jan Böhmermann müßen weiterhin der Zensur zum Opfer fallen. Das entschied das Hamburger Landgericht am Freitag und gab damit einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt. Erdogan ist der Meinung, das Gedicht sei nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt und will es vollständig verbieten lassen.

Nach der Veröffentlichung war ein Strafverfahren gegen Böhmermann angelaufen, das mittlerweile eingestellt wurde. Bis zum heutigen Urteil war die Veröffentlichung der Schmähkritik mit einer Eilentscheidung untersagt worden. Das Urteil des Hamburger Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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