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Bundesregierung will Werbebriefe verbieten

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der auf der Tagesordnung für die heutige Sitzung des Bundeskabinetts stehende Vorschlag zur Änderung des Datenschutzrechts wird vom VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger in Teilen scharf kritisiert.

Nach den derzeit dem VDZ vorliegenden Informationen will die Bundesregierung verbieten, dass Zeitschriften oder Zeitungen bspw. den Kunden eines Herrenausstatters oder anderen Fremdadressen Briefe mit Angeboten für ein Presseabonnement zusenden, sofern der Angeschriebene nicht widerspricht (sog. Listenprivileg). Diese briefliche Leserwerbung, von der ganz erhebliche Anteile des Erhaltes der Abo-Auflagen abhängen, ist kein Datenmissbrauch oder auch nur illegitimer Datengebrauch. Es handelt es sich vielmehr um die unabdingbare und den Ausgleich der Interessen wahrende Neu-Leserwerbung, die sowohl für die Lesekultur als auch die ohnehin immer brüchigere Finanzierung der Presse unabdingbar ist.

"Die Finanzierung der Pressevielfalt in Deutschland beruht nicht auf staatlichen Zwangsgebühren, sondern darauf, dass Verlage Presse im freien Markt erfolgreich verkaufen und dass die Politik die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sichert", erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Es wäre geradezu skandalös, wenn die Politik in Zeiten der strukturellen und konjunkturellen Not der Presse nicht hilft, sondern ihr mit einer massiven Beschneidung der unverzichtbaren Leserwerbung auch noch die Hilfe zur Selbsthilfe raubt." Presseabonnements sind wie Spenden erklärungsbedürftige Produkte ohne Ladenlokal. Dass für solche Angebote die nach dem Entwurf verbleibende Möglichkeit des Anschreibens nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung nicht praktikabel ist, zeigt der Entwurf dadurch, dass er das Listenprivileg für Spendenorganisationen beibehält. Die freie Presse ist aber von mindestens ebenso großer Bedeutung für Gesellschaft und Demokratie. Deshalb ist jedenfalls eine Ausnahme auch für Presseprodukte dringend erforderlich.

Der VDZ betont, dass er die Zulässigkeit von Werbebriefen bis zum Widerspruch in allen Wirtschaftszweigen für die richtige Lösung hält. Wenn aber die Bundesregierung an dem nach Ansicht der Zeitschriftenverleger verfehlten Richtungswechsel festhält, muss die Presse mit wenigstens ebenso großem Recht wie die Spendenorganisationen von dem Verbot ausgenommen werden. Wie sehr die Vorteile der Werbebriefe für die dadurch zu Abonnenten gewordenen Adressaten, für die Pressefinanzierung und für die Lesekultur überwiegen, beweist eine im Promillebereich liegende Beschwerderate. So erhalten beispielsweise zwei bedeutende Presseverlage im Durchschnitt auf 100.000 Angeschriebene ca. 1 bis 2 Beschwerden bzw. höchstens 1 Beschwerde auf 10.000 Briefe. Dabei dient die fragliche Leserwerbung primär dem Erhalt der Auflage durch Ausgleich der normalen Abo-Beendigungen und nicht der Auflagensteigerung.

Werbende Wirtschaft und Verlage haben vielfach Gespräche über Verbesserungen der datenschutzrechtlichen Regelungen auch im Bereich der Briefwerbung angeboten und sind weiterhin zu solchen Gesprächen bereit.

Quelle: VDZ

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