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Ehemaliger Bundesverfassungsrichter äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von Internet-Sperrgesetz

Archivmeldung vom 31.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat gegenüber dem ZDF-Kulturmagazin "aspekte" verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet geäußert.

Am Freitag, 31. Juli 2009, sendet "aspekte" um 22.30 Uhr unter anderem einen Beitrag zum Thema Internet-Zensur für Kinderpornoseiten.

Hoffmann-Riem sagte gegenüber dem ZDF, Kinderpornographie sei schändlich, und er halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vogehe. Dabei müsse sich dieser aber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung einerseits und andererseits um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Beides seien Fragen, für die die Länder zuständig seien. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so Hoffmann-Riem.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen war im Juni dieses Jahres vom Bundestag verabschiedet worden. Es sollte ursprünglich zum 1. August 2009 in Kraft treten, ist aber noch nicht von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden.

Quelle: ZDF

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