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Ver.di-Gewerkschafter Köhn: Durchsuchungen bei Fotojournalisten rechtswidrig

Archivmeldung vom 07.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Gewerkschafter Andreas Köhn bewertet die Polizeirazzien in den Wohnungen von neun Pressefotografen am Mittwoch als Verstoß gegen die Strafprozessordnung. "Gemäß Paragraf 97 Absatz 5 gibt es ein Beschlagnahmeverbot, das für Journalisten ebenso wie für Rechtsanwälte, Pfarrer, Ärzte und Abgeordnete gilt", sagte der Fachbereichsleiter Kunst, Medien und Industrie bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin-Brandenburg der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe). Bei den Razzien wollten die Polizisten an Fotomaterial von einer antikapitalistischen Demonstration im März 2012 in Frankfurt am Main kommen, wo ein Polizist verletzt wurde.

Scharfe Kritik übte der Gewerkschafter auch an der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Diese war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass es sich nicht um Pressefotografen handelt. Köhn bezweifelt dies. Denn von einigen der betroffenen Journalisten, die bei der Demonstration vor Ort waren, hätten die Polizisten anhand des Presseausweises die Namen aufgenommen. "Die Informationen über die Fotografen sind also über die Vorlage des Presseausweises an die Staatsanwaltschaft gekommen", sagte Köhn.

Quelle: neues deutschland (ots)

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