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Bundestagsbeschluss zur Telekommunikationsüberwachung führt zum "gläsernen Journalisten"

Archivmeldung vom 09.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) verurteilt die Entscheidung des Bundestages zur Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung scharf. Trotz heftiger Debatten ist der Gesetzentwurf mit deutlicher Mehrheit von 366 Stimmen zu 156 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen worden.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichten, elektronische Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer unabhängig von einem konkreten Verdacht für 180 Tage zu speichern. Durch diese Erfassung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsverbindungsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen könnten.

Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen.

"Der Staat greift mit diesem Gesetz nach Ansicht des DFJV gleich doppelt in die Grundrechte seiner Bürger ein. Er erfasst ihre Kommunikationsdaten und beschneidet gleichzeitig ihre Möglichkeit sich zu informieren, da die Vorratsdatenspeicherung das Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant zerstört. Dadurch werden die Medien ihrem demokratischen Auftrag der Information der Öffentlichkeit nur noch eingeschränkt nachkommen können", so Thomas Dreesen, Sprecher des DFJV.

Der DFJV hatte sich dafür eingesetzt, Journalisten in ihrer Funktion als Geheimnisträger anderen von der Überwachung ausgenommenen Berufsgruppen wie Abgeordneten und Geistlichen gleichzustellen. "Journalisten dürfen nicht als Geheimnisträger zweiter Klasse abgestempelt werden", kritisiert Dreesen weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Fachjournalisten-Verband e.V.


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