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VPRT-Präsidenten Jürgen Doetz zur ersten Lesung im Europäischen Parlament zur EU-Fernsehrichtlinie

Archivmeldung vom 14.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit seinem gestrigen Votum hat das Europäische Parlament den Einstieg in die dringend notwendige Liberalisierung der Werbevorschriften aufgezeigt, auch wenn der von den privaten Veranstaltern erhoffte große Wurf zunächst nicht gelungen ist. Zwar sind in der Entscheidung des Parlaments viel versprechende Ansätze erkennbar, die sowohl das Festhalten am Herkunftslandsprinzip als auch die Werberegelungen betreffen.

So begrüßt der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) die Liberalisierung der Einfügevorgaben auf 30 statt bisher 45 Minuten als ein wichtiges Signal für mehr Flexibilität. Als bedauerlich bewertete VPRT-Präsident Jürgen Doetz allerdings die Tatsache, dass sich keine Mehrheit für eine grundsätzliche Zulässigkeit von Einzelwerbespots gefunden hat und Hinweise auf Begleitmaterialien künftig auf die Werbezeit angerechnet werden sollen. Mit der vom Europaparlament verabschiedeten künftigen Regulierung von Produktplatzierungen werde zumindest verhindert, dass Europa im internationalen Wettbewerb von Filmproduktionen massiv benachteiligt werde, so Doetz. "Eine zukunftsweisende Neuausrichtung der Richtlinie, die den Rechtsrahmen für die kommenden fünf bis zehn Jahre absteckt, steht damit weiterhin aus. Wir haben aber die Hoffnung, dass sowohl die Kommission als auch der Ministerrat den Ball aufnehmen und sich für weitergehende Änderungen aussprechen werden."

Quelle: Pressemitteilung VPRT

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