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Stalking-Bekämpfungsgesetz: BDZV kritisiert fehlende Ausnahmeregelung für Journalisten

Archivmeldung vom 30.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

"Die berechtigten Interessen der Presse werden nicht berücksichtigt." Mit Enttäuschung reagierte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auf das heute in Berlin vom Bundestag verabschiedete Stalking-Bekämpfungsgesetz.

Der Gesetzestext enthalte keine eindeutige Ausnahmeregelung, dass Journalisten nicht unter dieses Gesetz fallen, kritisierte eine Sprecherin des BDZV. Damit stünden Journalisten bei ihren Recherchen mit einem Bein im Gefängnis. "Es ist der falsche Weg, die journalistische Recherche grundsätzlich unter den Generalverdacht des Stalkings zu stellen."

Der BDZV habe immer bekräftigt, dass der Schutz vor Psychoterror durch Belästigung und Verfolgung - dem so genannten Stalking - gewährleistet sein müsse. Journalisten seien jedoch keine Stalker, sie gingen lediglich ihrer Arbeit nach, erklärte der BDZV. Dazu gehöre auch die intensive Recherche, die von einzelnen Betroffenen zu Unrecht als Verfolgung oder "Stalking" empfunden werden könne.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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